Geschäftlicher Telefonanschluss bei Kündigung des Mietvertrages

Bonn

Wir haben unser Büro nach einem Jahr Mietszeit gekündigt. Für dieses Buro hatten wir natürlich auch einen Telefonanschluss. In dem Fall von der Telekom mit einer Standardvertragslaufzeit von 24 Monaten.

Aber jetzt wurde uns mitgeteilt, dass wir trotz Kündigung des Büros unseren Anschluss die vollen 24 Monate zahlen sollen, es wäre ein Geschäftsanschluss.

Das heißt also, dass wir unsere zukünftigen Mitverträge an die AGB's der deutschen Telekom anpassen müssen? Das gibts doch nur wieder hier.

Bei einer Kontaktanfrage per E-Mail kam schnell eine Antwort, ich solle mich noch etwas gedulden. Nach einer Woche habe ich heute wieder angerufen. Dort wurde mir gesagt, dass der Fall einfach geschlossen wurde? Ist das die Kundenbetreuung, die die Telekom anstrebt, unglaublich.

Bestell-/Kundennummer: 1900025987

Meine Forderung an Telekom Deutschland:

Ist Vertragsauflösung zu dem Termin, den ich bei der Kündigung angegeben habe.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Mindestvertragslaufzeit 24 Monate zum Start, danach jeweils 12 monatige Verlängerung - richtig?
Jeder Vertrag, egal ob O2, Vodafone, Telekom, 1&1, Unity Media, Kabel Deutschland etc pp, hat eine Laufzeit. 1 Monat, 12 Monate, 24 Monate und kann regulär jeweils zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.

Ob und wie Sie Ihre eigenen Verträge anpassen müssen oder nicht, liegt nur an Ihrem Geschick.

Nehmen Sie sich bitte einen Anwalt und lassen diesen Ihren Vertrag auf Erfolgschance im Klagefall prüfen. Vlt. finden Sie ja ein passendes Sonderkündigungsrecht? Viel Erfolg.

Bei Privatanschlüssen gilt seit einer Gesetzesänderung das man bei Umzug eine Kündigungsfrist von 3 Monaten eingeräumt bekommt. Sprich man Kündigt und 3 Monate nach Ummeldung ist man raus aus dem Vertrag.
Voraussetzung dafür ist auch das der Anbieter den Vertrag am neuen Wohnort nicht erfüllen kann.

Im Business Segment sieht das ganze schon anders aus.
Hier existiert dieses Sonderkündigungsrecht nicht.
Sie werden nur gegen eine Ablösezahlung aus dem Vertrag kommen.

Nach Rücksprache bei der Beschwerdestelle der Telekom und anschließender Zusendung der Kündigungsbestätigung für unser Mietobjekt wurde der Vertrag vorzeitig aufgelöst.