30.07.2017 | 15:18 Uhr | 137 Views
Aus meiner Sicht unlautere Rücktrittsversicherung von ROLEUROP.com.
Ein eindeutig nachgewiesener Rückerstattungsfall wurde abgelehnt, weil er von einem Bürger aus einem EWR Staat (z. B. Schweiz) eingereicht wurde.
Da dies im Kleingedrucktes der AGB steht, hätte dies bei Vertragsabschluss hervorgehoben werden sollen.
Meine Forderung an Europ Assistance Versicherungs-AG:
Erstattung 75% des Flugpreises
Firmen-Antwort ausstehend seit 8 Jahren, 325 Tagen und 14 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 1
Es geht um AGB der Reiseversichrung, die nicht deutlich schreiben, dass EFTA Länder (wie die Schwiez) nicht eingeschlossen sind.
Spät. bei der Zahlung der Versicherung müsste das ja klar sein. Ich habe also bezahlt ohne überhaupt Vers. leistungen beziehen zu dürfen. FG