Die 365 AG (Vertriebsmarken immergrün und idealenergie) hat mir bei zwei Verträgen das Lastschriftmandat gekündigt, sobald ich das Vertragsverhältnis beenden wollte.
Das LG Köln (AZ: 26 O 505/15) urteilte, dass dieses Vorgehen nicht zulässig ist, weil die Verbraucher unangemessen benachteiligt werden.
Nach Beschwerde von mir die Auskunft - das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, also machen wir das.
Meine Forderung an idealenergie.de:
Kundenorientierung und Seriosität
Antwort auf die Beschwerde vom 11.08.2017
Sehr geehrter Herr Brümmer,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst