Gutschein-Ablaufdatum

München

Zitat aus einer Rückmeldung vom Jochen Schweizer Team vom 18.07.2017:

„Die Zufriedenheit unserer Kunden liegt uns sehr am Herzen und wir sind bei zeitnahen Rückmeldungen grundsätzlich gern zu Kulanzlösungen bereit. Uns ist bewusst, dass immer mal etwas dazwischen kommen kann, daher bieten wir innerhalb der Gültigkeit eine Verlängerung des Gutscheins an.

Hierbei nutzen wir im Sinne unserer Kunden den vollen Verjährungszeitraum aus, nämlich drei Jahre ab Ende des Kaufjahres (effektiv also bis zu vier Jahre).“

(Quelle: https://de.reclabox.com/beschwerde/146052-jochen-schweizer-muenchen-einloesung-schwierig-gutschein-abgelaufen-keinerlei-kulanz)

Sehr verehrtes Jochen Schweizer Team,

wenn euch die Zufriedenheit eurer Kunden am Herzen liegt, dann legt doch bitte den Verjährungszeitraum etwas kulanter aus. An Weihnachten 2013 wurde der Gutschein verschenkt, also 2013 definitiv nicht mehr einlösbar! Wenn Ihr also den Verjährungszeitraum effektiv bis zu vier Jahre für die Kunden nutzen würdet, dann wäre es doch nur kulant, den Zeitraum ab dem neuen Jahr, also 2015 bis 2017 auszuweiten. Eine so große Firma wie Jochen Schweizer kann doch unmöglich auf ein paar Monate mehr oder weniger angewiesen sein. Für einen kleinen Bürger mit kleinem Gehalt ist die Geldausgabe für einen Gutschein von Jochen Schweizer doch eine größere Belastung, die nicht mal so eben aus der „Portokasse“ gezahlt werden kann. Es schmerzt, wenn man für einen Gutschein viel Geld ausgibt und dann außer einem Stück Papier mit Aufschrift „Gutschein“ keinerlei Gegenleistung erhält.

Warum kann man innerhalb eines Jahres NACH Ablauf des Gutscheins gegen Aufzahlung von 10 % des Gutscheinpreises nicht noch verlängern? Das entbehrt jeder menschlichen Logik. Manchmal kommt ein großer Umzug oder längere Krankheit dazwischen, man hat dann oft kein Internet, um eine Verlängerung innerhalb des Zeitraums zu bewerkstelligen. Gerade dann wäre Kulanz gefragt, da dies doch menschliche Züge wären. Gibt es bei Jochen Schweizer keine Menschen, die nicht nur wie Maschinen funktionieren?

Ich fordere Jochen Schweizer auf, eine serviceorientierte Sonderlösung für ähnlich gelagerte Fälle und meinen Fall anzubieten. Nehmen Sie bitte Kontakt auf!

Meine Forderung an Jochen Schweizer:

Kulanz wegen Umzug oder Krankheit - Verlängerung des Gutschein zwölf Monate nach Ablauf noch möglich machen mit 10 % Aufpreiszahlung.

Antwort auf die Beschwerde vom 12.08.2017
Jochen Schweizer GmbH

Abteilung: Customer Realtionship Management

16.08.2017 | 13:12 Uhr

Guten Tag Frau Straßer,

vielen Dank für Ihr Feedback. Es tut uns sehr leid, dass Sie es in den drei Jahren nicht geschafft haben den Gutschein einzulösen. Leider können wir Ihnen jedoch an dieser Stelle keine anderweitige Information als unser Kundenservice zukommen lassen.

Liebe Grüße aus München

Ihr Jochen Schweizer Team

bewerten sie die antwort von Jochen Schweizer GmbH

Die Antwort von Jochen Schweizer ist wenig befriedigend. Jedes Unternehmen hat einen Kulanzspielraum, der wohl jedoch von Jochen Schweizer nicht für seine Kunden serviceorientiert genutzt werden will. Die Kunden sind anscheinend nicht wichtig, sonst würde man serviceorientierter mit ihnen umgehen. Mit Kundenbindung oder Kundenservice fehlt es da weit. Wenn nicht noch ein Wunder geschieht und sich Jochen Schweizer dazu durchringt kulanter zu sein, werden wir nie wieder mit dieser Firma Geschäfte machen!

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Jochen Schweizer ist weder kundenfreundliche noch serviceorientiert. Diese Firma lässt Ihre Kunden "im Regen stehen" und geht nicht weiter auf deren Probleme und Sorgen ein. Mein Problem wurde nicht gelöst und Jochen Schweizer hat auch kein Interesse daran, Problem der Kunden zu lösen.