Argl. Täuschung Wintergarten statt Merantiholz aus Fichte

68789 St.Leon-Rot

Sehr geehrter Herr B.,

wie Sie sicherlich besser wissen, kannten Sie die Tatsache, dass der Wintergarten nur mit den Fensterelementen in Merantiholz ausgeführt wurde, während der restliche Wintergarten in einer Fichte Leimbinderkonstruktion oder nur mit Fichtebrettern ausgeführt wurde. Dies geht aus der Rechnung hervor. Deshalb ist die Haltbarkeit gegenüber Meranti eingeschränkt und es ist nun Fäulnis eingetretgen.

Auch im Fusspunkt fehlt die Ausführung einer Spritzschutzkante. Schweisfolie wurde im Fusspunkt abgerechnet und ist nicht erfolgt. In der Fusspunktkonstruktion liegt Holz auf Holz dadurch dringt Wasser von unten nach oben. Das VSG Glas haben Sie nachträglich dann zum Einbau als Nachbessungslösung angeboten.Im ursprünglichen Angebot war die Ausführung im Brüstungsbereich VSG Glas ausdrücklich angeboten und Sie haben auch abgerechnet wie Angebot. Und das alles wissentlich. Wie verfroren muss man da sein, wenn man so arglistisch täuscht und sich zudem noch ungerechtfertig bereichert?

Heutige Preise der Holzarten hier kann man sich mal im Verhältnis mal ausrechnen, was Sie sich da hier mehr in die Taschen gesteckt haben. Wir stellen uns im Nachhinein die Frage, ob wir die einzigsten waren mit denen so verfahren wurde.

Kiefer Europa 440 - 600 kg/m³ 300 - 450 € pro m³ Fichte Europa, Nordamerika, Asien 300 - 640 kg/m³ 400 - 500 € pro m³

Meranti Südostasien 350 - 650 kg/m³ 1.200 - 1.400 € pro m³

Beweise, Rechnug, Anwaltschreiben der vor Ort war, im Anhang.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Loesch

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 415Re.-Nr.1948 3.07.1996

Meine Forderung an HOKU Fenster-und Bauelemente:

Behebung des kompletten Schadens Erstattung der Differrenz

Antwort auf die Beschwerde vom 29.09.2017
Hoku Fenster- und Bauelemente GmbH

Abteilung: GF

05.11.2017 | 07:33 Uhr

Liebe Frau Lösch,
ich habe mir es sehr lange überlegt., ob ich auf die Anschuldigungen hier öffentlich reagieren soll. Nach den letzten Eintagungen ihrerseits ist es nun soweit. Ich bin mir keinerlei Schuld bewusst, möchte an dieser Stelle auch erwähnen, dass ich mir vorbehalte, gerichtliche Schritten gegen Sie anstreben werde.
Es ist richtig, dass wir im Jahre 1996 (vor über 20 Jahre) bei Ihnen einen Wintergarten aus Holz errichtet haben. Wir möchten Sie bitten, unser Schreiben vom 17.09.2016 noch mal ganz genau zu studieren.
Der Wintergarten wurde nach Absprache und nach dem damaligen "Neuesten Stand der Technik" errichtet. Es wurden Holz- und Farbmuster vorgelegt. Darüber hinaus wurde erklärt, dass die konstruktiven Bauteile aus schichverleimten Brettschichtholz und die Fensterelemente aus Merantiholz hergestellt werden. Nach Extrakt 20 Jahren stellt sich heraus, dass ein Fensterelement (Merantiholz) Fäulnis aufweist. Es stellte sich auch heraus, dass sämtliche Holzteile, vom Bauherrn, mit Bondex (Bootslack) überstrichen wurde, was fachlich sicherlich nicht die richtige Entscheidung war. Man kann nicht Bondex auf Afrormosiafarbe und umgekehrt Afrormosiafarbe auf Bondex streichen, das verträgt sich einfach nicht. Als Bauherr hat man auch eine gewisse Sorgepflicht, die richtige Wartungs- und Pflegeintervalle einzuhalten.

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Bisher keine Kontaktaufnahme bzw. Reaktion.

Es ist sicherlich keine Kommunikation zu erwarten, da ja offensichtlich mit Absicht getäuscht wurde. Und behauptet wird alles richtig gemacht zu haben, trotz Beweise. Was soll man von solchen Menschen erwarten?
Man kann kann nur andere davon warnen bzw. schützen, da keine Einsicht.

Die Aussagen sind unfundiert, unsachlich und total am Sachverhalt daneben. Fakt ist wie aus dem Vertrag hervorgeht, dass ein Merantiwintergarten bestellt und auch bezahlt wurde und kein Teilmerantiwintergarten, dieser wäre kostengünstiger gewesen. Insoweit trifft das nicht in bezug auf Angebot und Rechnungsstellung zu. Die Konstruktion hätte ebenso in Meranti hergestellt werden müssen. Als gelernter Fensterbauer weiß man auch, dass eine Regenrinne im Fensterrahmen vorhanden sein muss um das Wasser abzuleiten, es ist keine vorhanden. Das lernt man im zweiten Lehrjahr als Fensterbauer. Das war damals schon der Stand der Technik. Zudem ist die Schweißfolie zwischen Wintergarten und Sockel nicht vorhanden, Sie wurde aber berechnet. Ein Abstand zwischen Fundament und Rahmenkontruktion ist nicht vorhanden. Das ist alles die Ursache der Fäulnis und nicht der Lack. Denn wie behauptet ist schleierhaft, woher man sich die Aussage nimmt es sei Bootslack verwendet worden. Anscheinend gibts es keine fundierteren Argumente alles fadenscheinige Aussreden. Denn wir ztitieren was da auf der Dose steht. BONDEX Holzlasur, für aussen, extrem wetterbeständig, atmungsaktiv, für klassische Holzveredlung, Intensivschutz, für Witterungseinflüsse, offenporig, wasserabweisend, feuchtigkeitsregulierend. Wir werden Bondex anschreiben und zitieren, dass sie dazu Stellung nehmen sollen. Zudem wurde alles juristisch überprüft, die Schuhe kann er sich selbst anziehen, ein Geschäftsgebahren ist das keins. Die Wahrheit steht gerade! Ein Sachverständigengutachten steht aus. Nötigungen und Drohgebärden sind hier fehl am Platz und unqualifiziert. In seinem Interesse wäre es sinnvoll eine Lösung zu unterbreiten.
Das schöne Schreiben seinerseits auf das man sich bezieht, hätte man veröffenlichen können wäre interessant gewesen damit sich jeder dann hätte ein Bild machen können. Mehrere e-mails keine Reaktion dann ein Telefax und dann ein (un) freundliches Telefonat das vorausgegangen war.So ein Verhalten ist reine Projektion. Wir haben seit 1983 von der Fa. Wegerle aus Karlsruhe Merantifenster, alle noch in einem tadelosen Zustand, weder Fäulnis noch irgend ein Schaden und siehe da alle haben eine Regenrinne im Rahmen. Zum Thema Farbanpassung des Wintergartens diente dazu um ein Gesamtbild zu haben.

Die Aussagen sind unfundiert, unsachlich und total am Sachverhalt daneben. Fakt ist wie aus dem Vertrag hervorgeht, dass ein Merantiwintergarten bestellt und auch bezahlt wurde und kein Teilmerantiwintergarten, dieser wäre kostengünstiger gewesen. Insoweit trifft das nicht in bezug auf Angebot und Rechnungsstellung zu. Die Konstruktion hätte ebenso in Meranti hergestellt werden müssen. Als gelernter Fensterbauer weiß man auch, dass eine Regenrinne im Fensterrahmen vorhanden sein muss um das Wasser abzuleiten, es ist keine vorhanden. Das lernt man im zweiten Lehrjahr als Fensterbauer. Das war damals schon der Stand der Technik. Zudem ist die Schweißfolie zwischen Wintergarten und Sockel nicht vorhanden, Sie wurde aber berechnet. Ein Abstand zwischen Fundament und Rahmenkontruktion ist nicht vorhanden. Das ist alles die Ursache der Fäulnis und nicht der Lack. Denn wie behauptet ist schleierhaft, woher man sich die Aussage nimmt es sei Bootslack verwendet worden. Anscheinend gibts es keine fundierteren Argumente alles fadenscheinige Aussreden. Denn wir ztitieren was da auf der Dose steht. BONDEX Holzlasur, für aussen, extrem wetterbeständig, atmungsaktiv, für klassische Holzveredlung, Intensivschutz, für Witterungseinflüsse, offenporig, wasserabweisend, feuchtigkeitsregulierend. Wir werden Bondex anschreiben und zitieren, dass sie dazu Stellung nehmen sollen. Zudem wurde alles juristisch überprüft, die Schuhe kann er sich selbst anziehen, ein Geschäftsgebahren ist das keins. Die Wahrheit steht gerade! Ein Sachverständigengutachten steht aus. Nötigungen und Drohgebärden sind hier fehl am Platz und unqualifiziert. In seinem Interesse wäre es sinnvoll eine Lösung zu unterbreiten.
Das schöne Schreiben seinerseits auf das man sich bezieht, hätte man veröffenlichen können wäre interessant gewesen damit sich jeder dann hätte ein Bild machen können. Mehrere e-mails keine Reaktion dann ein Telefax und dann ein (un) freundliches Telefonat das vorausgegangen war.So ein Verhalten ist reine Projektion. Wir haben seit 1983 von der Fa. Wegerle aus Karlsruhe Merantifenster, alle noch in einem tadelosen

Ich kann dieser Beschwerde nicht zustimmen. Bin schon jahrelang Kundin bei Hoku und kann diese Firma nur empfehlen. Die Arbeit ist sauber, der Service bisher immer top. Von der Qualität der Produkte ganz zu schweigen.

Dem ERfindungsreichtum ist keine Grenze gesetzt, aber hier
zählen Fakten. jur. Auswertung, Beweise, wie Angebot, Rechnungsstellung und Vorortbesichtigung durch Sachverständiger.
Interessant ist auch der Kommentare welcher daraufhin mit Registrierung am 12.11.2017 erstellt wurde.