Der Stromvertrag, mit Lieferbeginn am 01.11.2016 und einer Vertragslaufzeit von zwölf Monaten, wurde von mir ordnungsgemäß mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit am 04.09.2017 gekündigt.
EWR akzeptiert die Kündigung nicht, es zählt das Datum des Bestelleingangs und nicht der Lieferbeginn. In den AGB zum Tarif CLEWR STROM ist dazu nichts zu finden.
Bestell-/Kundennummer: V93371096
Meine Forderung an EWR:
Kündigungbestätigung zum 01.11.2017 und Freigabe des Netzanschlusses.
Antwort auf die Beschwerde vom 12.09.2017
Lieber Kunde,
bitte entschudligen Sie die Unannehmlichkeiten. In der Zwischenzeit haben wir Ihr Anliegen positiv lösen können. Wir hoffen, dass wir Sie damit zufriedenstellen konnten und würden uns freuen, Sie bald wieder als Kunden begrüßen zu dürfen.
Herzliche Grüße
Özgün Can
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Alles albern! Bloß nicht unterkriegen lassen und Schlichtungsstelle einschalten, wenn die nicht spuren.
EWR hat mir heute per Email die Kündigung zum 31.10. bestätigt.