Abzocke durch verlängerte Kündigungsfristen

EWE AG
Oldenburg

Trotz ordnungsgemäßer Kündigung am 01.09.2017 zum 15.09.2017 wurde dem Nachversorger der 25.09.2017 als Vertragsende bzw. Beginn mitgeteilt. Jede Beschwerde hierzu egal ob Fax, mündlich, per E-Mail oder Onlineformular wurde ausnahmslos ignoriert.

Jetzt habe ich Strafantrag wegen Abzocke eingereicht.

Jörg Jäger

§ 20
Kündigung
(1) Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen
gekündigt werden. Eine Kündigung durch den Grundversorger ist nur
möglich, soweit eine Pflicht zur Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 Satz 2
des Energiewirtschaftsgesetzes nicht besteht.
(2) Die Kündigung bedarf der Textform. Der Grundversorger soll eine
Kündigung des Kunden unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen.
(3) Der Grundversorger darf keine gesonderten Entgelte für den Fall einer
Kündigung des Vertrages, insbesondere wegen eines Wechsels des
Lieferanten, verlangen.

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 6109 1622 3802

Meine Forderung an EWE:

Einhaltung des Vertrages.

Firmen-Antwort ausstehend seit 8 Jahren, 278 Tagen und 19 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Welche Laufzeit hat Ihr Vertrag? Steht in §1 deren AGB.

Wann startete Ihr Vertrag?

Aus §20 geht hervor. dass es ein Grundversorgungsvertzrag ist. Mindestlaufzeit 14 Tage Kündigungsfrist,

Die EWE hat sich letztendlich doch besonnen und und hat jetzt Ihren Vertrag erfüllt. Schade, dass man einen solchen Aufwand (ReclaBox, 15 Schreiben, unzählige Anrufe und eine Strafanzeige) betreiben muss.