Servicepauschale verstößt gegen BGH-Urteil

Hamburg

Bei der Buchung wird irgendein obskures Zahlungsmittel vorausgewählt, für das keine Gebühren erhoben werden. Für alle anderen fallen Gebühren an.

Die Praxis, das günstigste, nicht-gängige Zahlungsmittel vorauszuwählen hat der BGH in seinem Urteil I ZR 160/15 vom 26.09.2016 für Unrecht befunden, da es gegen Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) 1008/2008 verstößt.
Aber das weiß Opodo sicher, das Urteil erging ja gegen sie.

Scheint dem Laden aber völlig egal zu sein, und sie weigern sich, die erhobenen Gebühren zurückzuerstatten.

Trotz mehrmaliger Beschwerden und Aufforderungen, die unrechtmäßig erhobenen Gebühren zu erstatten, beharrt Opodo darauf, im Recht zu sein.

Bestell-/Kundennummer: RSKM8V

Meine Forderung an Opodo Deutschland:

Erstattung der Servicegebühren.

Antwort auf die Beschwerde vom 27.09.2017
Opodo Deutschland

Abteilung: Travel

09.11.2017 | 11:47 Uhr

Hallo Daniel,

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Ihr Anliegen überprüft und festgestellt, daß Sie mit Visa Karte bezahlt haben. Die Ermäßigung erhalten Sie nur wenn Sie mit VIABUY PREPAID MASTERCARD bezahlen. Anders fallen die Kreditkarte und Servicegebühren an. Die Gebühren werden immer vor Kauf angezeigt. Wenn SIe mit der Gebühren nicht einverstanden sind, können Sie jederzeit die Suche abbrechen. Wir bitten um Entschuldigung für den entstandenen Aufwand.

Mit freundlichen Grüßen,

Julia- Customer Care

bewerten sie die antwort von Opodo Deutschland

Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst