Ich rate ab vom Kauf von Jochen Schweitzer - Gutscheinen

München

Ich rate ab vom Kauf von Jochen Schweitzer - Gutscheinen! Die Gutscheine verfallen ab einem bestimmten Datum ersatzlos. - Bis heute hätte ich kaum für möglich gehalten, dass ein solches Geschäftsmodell vom deutschen Gesetzgeber gedeckt ist. - Zur Sache: In 2010 haben wir (meine Frau und ich) von Freunden einen Jochen Schweitzer Gutschein über 600,- Euro als Hochzeitsgeschenk erhalten. Dieser Gutschein war befristet bis 31.12.2013. Im Dezember 2013 habe ich angerufen und gegen eine Gebühr den Gutschein verlängern können. Nun habe ich gerade eben wieder angerufen, um endlich eine Buchung vorzunehmen. Dabei wurde mir gesagt, dass der Gutschein leider zum 31.12.2016 verfallen ist. Und tatsächlich, der Gutschein war befristet bis 31.12.2016. Ein Kulanzlösung wird deswegen vom Unternehmen Jochen Schweizer unter Verweis auf einen Gesetzesparagraphen grundsätzlich abgelehnt. Ich habe gefragt, warum man sich als seriöses Unternehmen einer Kulanz verwehrt, wenn doch die 600,- Euro aus dem Gutscheinkauf vereinnahmt und noch nicht ausgegeben sind. Darauf erhielt ich die Antwort, dass sich Jochen Schweitzer hier innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegt. Bei meinen Recherchen im Internet fand ich einen Artikel in der WELT vom 29.12.2015, Überschrift: "Das Verfall-Kalkül von Jochen Schweizer" (Link darf ich hier leider nicht zeigen). Daraus geht hervor, dass circa 42 Millionen Euro an verkauften Gutscheinen vermutlich niemals eingelöst wurden. Ein wahrlich gutes Geschäftsmodell, das Jochen Schweizer zum Millionär gemacht hat. Den Schaden hat nur der Kunde, der versäumt seinen Gutschein rechtzeitig einzulösen. - Deswegen mein Tip: Schenkt besser die klassischen Universal-Gutscheine "Bargeld", die verfallen nicht und sind überall einlösbar. Auch viele "Erlebis-Berichte" über Erfahrungen mit Jochen Schweizer Gutscheinen ernüchtern. Einfach mal in Google stöbern.

Meine Forderung an Jochen Schweizer:

Erstattung bzw. weitere Akzeptanz der Gutscheine, weil kein Geld ausgegeben wurde.

Antwort auf die Beschwerde vom 28.09.2017
Jochen Schweizer GmbH

Abteilung: CRM

09.10.2017 | 14:16 Uhr

Guten Tag Herr Theiß,

danke für Ihr Feedback.

Schade, dass Ihr Gutschein nicht eingelöst wurde. Wir freuen uns über jeden Kunden, der seinen Gutschein einlöst und bieten innerhalb der Gutscheingültigkeit diverse zusätzliche Serviceleistungen an. Die Verlängerung eines Gutscheins ist innerhalb der Gültigkeit auch möglich, jedoch nicht mehr nach Eintritt der Verjährung. Es tut mir leid, dass wir Ihnen in diesem Fall keine positivere Auskunft geben konnten.

Viele Grüße aus München

Ihr Jochen Schweizer Team

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So ganz verfallen ist der Gutschein nicht. Sie haben m. W. ein Recht darauf das Geld minus entgangenem Gewinn zurück zu fordern. Es handelt sich nämlich um eine ungerechtfertigte Bereicherung seitens der Fa. Schweitzer und dies ist im BGB geregelt - Herausgabe!
Viel Erfolg!

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst