Am 05.08.2017 kündigte ich meinen Stromliefervertrag zum 31.10.2017 fristgerecht per E-Mail.
Die Kündigung wurde mir von immergrün per E-Mail bestätigt.
Am 27.09.2017 erhielt ich ein Schreiben von immergrün, wonach ich mit meinen Zahlungen im Rückstand sei und dass ich bis 29.09.2017 meine Monatsrate manuell zahlen solle.
Nun erst stellte ich fest, dass immergrün den Lastschrifteinzug vor Vertragsablauf eingestellt hatte, warum auch immer.
Ich überwies am 28.09.2017 den austehenden Betrag an immergrün.
Mit Schreiben vom 02.10.2017 erhielt ich ein Schreiben eines von Immergrün beauftragten Inkasso-Büros, das zwar bestätigte, dass die Zahlung fristgerecht eingegangen sei, aber nun trotzdem 70,42 Euro Gebühren bezahlen zu seien.
Der Forderung habe ich natürlich widersprochen.
Bestell-/Kundennummer: 21609022690
Meine Forderung an immergrün -Energie:
Rücknahme des Inkasso-Verfahrens
Antwort auf die Beschwerde vom 17.10.2017
Sehr geehrter Recla-Boxler Biggi 1959,
bedauerlicherweise konnten wir bislang Ihr Anliegen nicht bearbeiten. Unter Angabe der von Ihnen angegebenen Vertrags- oder Kundennummer ist es uns nicht möglich, Ihre Beschwerde zuzuordnen.
Daher möchten wir Sie noch einmal höflichst bitten, sich unter VPB@kundenservice-energie.de mit uns in Verbindung zu setzen. Unser Beschwerdemanagement wird sich umgehend Ihrem Anliegen annehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
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Ich habe der Fa. Immergrün meine vollständige Adresse und meine Vetragsnummer 216090290 mitgeteilt.
Die Angelegenheit sei in Bearbeitung.