Die FK Bayern Nord hatten wir bereits strafangezeigt, danach wurde für einige Monate das Kindergeld gezahlt. Danach erstellte die Behörde eine weitere u. E. beleidigende Falschbeur-kundung im Amt. Nun erfolgt 2. Strafantrag gegen die Behörde. Wir suchen nach weiteren Zeugen hier und den Namen des Leiters der Behörde. Das "Unternehmen" ist für uns telefon. Nicht mehr erreichbar, die Anrufe werden durch irgendwelche u. e. gekauften Personen mit Falschrufnummern abgeblockt.
Unsere Frage ist hier, wer ist auch im Ausland lebend und beanspruch Kindergeld, wie wir. Wer hat ebenfalls Strafanträge gegen die Behörde gestellt, und kam nicht durch? Wir werden diesmal den Fall der Generalstaatsanwaltschaft Nürberg vorlegen müssen, da wir u. E. Befangenheit der unterlegenen Strafbehörde vermuten. Seit sechs Jahren kämpfen wir gegen die FK Bayern Nord und es hat sich nichts geändert. Die haben dort bewusst u. E. 0800 Nummern (vom Ausland nicht einwählbar) eingetragen, um die im Ausland lebenden deutschen Bürger und Kinderberechtigten abzublocken und zu schädigen.
Wir werden aber den "Mund aufmachen" vor den Medien. Ich als herzkranke Mutter mache den Ärger mit der Behörde seit sieben Jahren mit und nun ist Ende Gelände. Jetzt greife ich mit Anwälten gegen die Behörde durch, die übrigens auch vor dem SG Nürnberg, ein "offenes Ohr" durch Unterstützung durch die dortigen Richter m. E. findet und fand. Dieses m. E. Netzwerk aus m. E. Betrug werde ich bekämpfen, so lange ich lebe. Ich suche hier auf diesem Wege dringend nach weiteren Zeugen, die ich meinem Anwalt und vor der STA Nürnberg angeben kann. Daher meldet Euch Leute, wo auch immer Ihr lebt und meldet mir bitte auch Eure Schädigungen durch diese Familienkasse. Es kann nicht sein, dass m. E. das deutsche Recht laufend und immer wieder gebeugt wird durch diese quasi m. E. unnahbare Behörde, die weder zu telefonischen Rückfragen in ehrlicher Antwort bereit ist, noch auf Briefe antwortet.
Bestell-/Kundennummer: 251 FK 059565
Meine Forderung an Familienkasse Bayern Nord:
Zahlung von Kindergeld für meinen pflegebedürftigen im Ausland lebenden Sohn ab 2/2014 fortlfd.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 1
Nein, nein und nochmals nein. Niemand hat reagiert. und ich wurde am Telefon sogar auf
Bayrisch angepöbelt und es wurde eingehangen.
Es erfolgt jetzt Strafantrag gegen die Behörde, bitte lassen Sie, damit andere User wissen, mit wem sie es zu tun haben, den Beitrag im Web.
Vielen herzl. Dank. Wir bleiben dran. Unrecht lassen wir uns schon einmal gar nicht als 2 Herzkranke bieten. Die Kasse begeht strafbare
Rechtsbeugung nach § 339/263/267/336 StGB durch
u. E. Betrug, Untätigkeit im Amt etc. LG Fam. Schulz ;-)