Versteckte, intransparente und überhöhte Preisanpassung Strom

50670 Köln

Die Email zur ersten Jahresabrechnung kommt mit folgenden Text:

Vertragsnummer: 21608018577

Sehr geehrter Herr, im Auftrag Ihres Energieversorgers 365 AG (immergrün! -Energie) erhalten Sie in der Anlage Ihre Energierechnung für den aktuellen Abrechnungszeitraum. Ferner liegen der Rechnung - entsprechend der gesetzlichen Vorgaben - weitere wichtige Informationen zu Ihrem Stromliefervertrag bei. Bitte beachten Sie, dass in der Abrechnung aus systembedingten Gründen ggf. bereits die erst in Kürze fällig werdende nächste Abschlagszahlung mit einbezogen wurde, obwohl ein entsprechender Lastschrifteinzug noch unmittelbar bevor steht. Mit freundlichen Grüßen Ihr immergrün! -Energie Team

Auch in der beigefügten pdf-Rechnung kein Wort von einer Preiserhöhung oder-anpassung.

Stattdessen auf Seite 4 (!) zwischen den Überschriften "Verbraucherinformationen" vielen Balken und Kreisdiagrammen und "weiteren Informationen" im Kleingedruckten:

Geltende Tarife:

Es gilt die eingeschränkte Preisgarantie. Diese umfasst alle Preisbestandteile, die nicht hoheitlich festgelegt sind. immergrün! -Energie ist
somit jederzeit berechtigt - sofern nicht vertraglich ausgeschlossen - Änderungen von gesetzlichen Abgaben, Steuern und Umlagen (insb.
EEG, KWKG, Konzessionsabgabe, Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV und § 17 f EnWG) weiterzugeben. Ihr aktueller

Bruttoarbeitspreis: 0,3370 €/kWh, Ihr aktueller Bruttomonatsgrundpreis: 4,23 €. Weitere Tarifinformationen zu Steuern, Umlagen und

Abgaben erhalten Sie auf Seite 4 dieses Schreibens.

Die leeren Absätze habe ich nur hier eingefügt, zur besseren Hervorhebung. Im Original sieht da Ganze wie auf dem Bild aus. Die gelbe Markierung auf dem Bild, sowie der fette rote Vergleichspreis wurde von mir eingefügt um zu verdeutlichen, wie versteckt die Erhöhung platziert ist.

Der Gipfel der Unverschämtheit im nächsten Absatz unter:

Rücktrittsrecht, Dauer, Kündigungstermin und -frist:

Über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus besteht kein Rücktrittsrecht. Der Stromliefervertrag wurde für eine Dauer von 12 Monaten
geschlossen. Ihr nächstmöglicher Kündigungstermin: 30.09.2018. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit
einer Frist von 6 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.

Hier wird im ersten Satz suggeriert, dass ein Rücktrittsrecht nicht möglich ist. Dabei ist im gesetzlichen Rücktrittsrecht explizit ein SONDERKÜNDIGUNGSRECHT für den Kunden enthalten, welches immergrün nicht einmal annähernd deutlich abdruckt.

Darüber hinaus beträgt die versuchte Preiserhöhung in meinem Fall satte 32% was mit keiner auf dem Markt herrschenden Gesamtkostenentwicklung erklärbar ist.

Zu Beginn meines Strombezuges von diesem Anbieter musste ich bereits den versprochene Sofortbonus anmahnen und einfordern.

Ich kann mich anderen Verbrauchern da nur anschliessen:

Auch wenn es paar cent mehr kostet, suchen Sie Ihren Stromanbieter ausschließlich nach der Seriosität aus.

Bestell-/Kundennummer: 21608018577

Meine Forderung an Immergrün Energie:

Sofortige Sonderkündigung aufgrund Preiserhöhung

Antwort auf die Beschwerde vom 21.11.2017
Immergrün Energie

Abteilung: Beschwerde

21.11.2017 | 09:01 Uhr

Sehr geehrter Herr Hanemann,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Das gleiche versuchen sie bei mir auch. Erst haben sie den Vertrag verlängert und 7,47@ Grundpreis und,225€ kWh zugrunde gelegt, aber keinen Bonus gezahlt.
Nach Widerspruch rund 64,-€ geboten und neue Abrechnung geschickt. Im Kleingedruckten stieg dann der Preis für die kWh auf,3€.

Haben trotz Widerruf der Einzugsermächtigung den höheren Abschlag abgebucht, der aber zurückgerufen wurde.Außerordentliche Kündigung nicht akzeptiert.

Anbieter akzeptiert Kündigung (noch) nicht. Befindet sich in der Entscheidungsfindung. Interne Verbraucherschlichtung wurde eingeschaltet.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst

Wie die Beschwerde gelöst wurde, versuche ich, aus Zeitgründen, möglichst kurz zu beschreiben.
Leider habe ich für den Schriftverkehr mit der 365AG schon einiges an kostbarer Zeit aufwenden müssen.
Vorab möchte ich auf die Seite http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/ verweisen und dem Autor herzlich für die vielen brauchbaren Hinweise danken.
Ich habe, wie dort angeraten, die beschriebenen Fälle und Maßnahmen auf meinen Fall übertragen und dadurch den gewünschten Erfolg erreichen können.
Vor allem die weit überhöhte Preissteigerung von 32% (genaueres unter http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/) haben den Anbieter wohl veranlasst, mir eine Sonderkündigung zum "technisch nächst möglichen Termin" anzubieten.
Zunächst wurde behauptet, die Preiserhöhung wäre bereits ein Jahr zuvor, kurz nach Abschluss des Vertrages, angekündigt worden. Dies habe ich bestritten, da eine solche Ankündigung nicht -oder damals schon so versteckt stattgefunden hat, dass sie nicht erkennbar gewesen wäre. Auch hierzu mehr auf http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/
Ich habe jetzt zu einem Stromanbieter gewechselt, der auf genossenschaftlicher Basis arbeitet, die Preise fair und transparent sind.