Nach einem Jahr Laufzeit bekam ich am 11.09.17 von immergrün den Jahresabschluss und hatte eine kleine Nachzahlung zu leisten, wegen erhöhten Verbrauchs. Der versprochene Bonus von 15 % war nicht berücksichtigt worden. Neuer monatlicher Abschlag sollte 79,-€ sein, davon waren 7,47€ monatlicher Grundpreis und 0,2252 €/kWh für den Verbrauch.
Auf Nachfrage wurde der Bonus nicht gewährt, weil ich den Anschluss angeblich nicht ausschließlich für private Nutzung nach §13 BGB benutzt habe.
Laut § 13 BGB liegt immergrün da aber falsch, und das habe ich denen auch mitgeteilt.
Darufhin boten Sie an, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen Teilbonus von 64,29€ auszuzahlen. Unter gleichen Konditionen, also ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, dass immergrün den Teil des Vertrages so erfüllt, war ich einverstanden.
Immergün schickte daraufhin eine neue Abrechnung am 24.10.17 und forderte nun künftg einen Abschlag von 102,-€, davon waren 7,47€ monatlicher Grundpreis und 0,30€/kWh für den Verbrauch.
Diese untergeschobene Preiserhöhung von über 30% akzeptierte ich nicht und forderte immergrün am 25.10.17 auf, den gleichen Preis wie bei der ersten Abrechnung zugrunde zu legen. Ansonsten sollte der Vertrag als gekündigt angesehen werden. Die Einzugsermächtigung widerrief ich, sollte ein höherer Betrag als 79,-€ eingezogen werden.
Immergrün reagierte darauf nicht, daher kündigte ich nochmals am 02.11.17 und sandte eine Beschwerde an verbraucherbeauftragter@immergruen-energie.de, mit Termin 15.11.17.
Immergün lehnte am 03.11.17 die Kündigung als zu spät ab, ich hätte vor dem 01.10.17 kündigen müssen (obwohl mich die Preiserhöhung ja erst am 24.10.17 erreichte).
Am 04.11.17 teilte ich immergün mit, dass die Einzugsermächtigung entzogen worden sei, falls mehr als 79,-€ eingezogen würden und dass ich auf das Ergebnis des Verbraucherbeauftragten warte.
Am 15.11.17 zog immergrün 102,-€ ein, am 19.11.17 erteilte ich den Rückrufauftrag.
Für mich stellt dieses Verhalten eine betrügerische Handlung dar, als mir eine Korrektur der Abrechnung zugesandt wurde, auf der ein Teil des Bonus berücksichtigt werden sollte und im Kleingedruckten plötzlich ein über 33 % erhöhter Verbrauchspreis untergeschoben werden sollte.
Daher fordere ich nun den vollen Bonus in Höhe von 15% des Verbrauchs von 1012€ und bestehe auf Einhaltung der Verbrauchspreise, die mir in der Vertragsverlängerung am 11.09.17 zugesagt wurden.
Den Teilbonus in Höhe von 64,21 € behalte ich als Entschädigung für die Unannehmlichkeiten ein.
Bis zum 19.11.17 hat sich kein Verbraucherbeauftragter gemeldet.
Bestell-/Kundennummer: Vertrag 2160803158
Meine Forderung an Immergrün Energie:
150,-€ und beibehaltung des Tarifs vom 11.09.17 (7,47€, 0,225€/kWh)
Antwort auf die Beschwerde vom 21.11.2017
Sehr geehrter Herr Jurczyk,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
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Am 21.11.17 meldete sich der Kundenservice und behauptete, die Sache mit der Bonuszahlung sei ja schon gelöst.
In Sachen Preiserhöhung habe man mir im Dezember 2016! angeblich per Email mitgeteilt, in meinem persönlichen Kundenportal seien Nachrichten und dass zum 01.10.17 diese Erhöhung stattfinde und ich Einspruchsfristen versäumt hätte.
Am 07.12.16 kam eine Mail mit Infos zu den AGB.
Dennoch wolle man mir ein Sonderkündigungsrecht zum 27.11.17 einräumen und die Preiserhöhung stornieren.
Meine Antwort:
Lieber Kundenservice,
Ihr Angebot hinsichtlich der Stornierung der Preisanpassung zum 01.10.2017 nehme ich an.
Auch Ihr Sonderkündigungsrecht nehme ich an, wobei der Vertrag bis. 15. 12.17 laufen soll, damit der neue Anbieter aufgeschaltet werden kann, sofern Sie es innerhalb der nächsten zwei Tage bestätigen.
Widersprechen muss ich aber Ihrer Behauptung, Ihre vor über 12 Monaten mitgeteilte Preiserhöhung sei mir per Email mitgeteilt worden. Die einzige Email stammt vom 07.12.16, in der Sie eine Änderung Ihrer AGB mitteilen.
Sowohl der zeitliche Rahmen, als auch die Form entsprechen nicht der gesetzlichen Vorgabe, wie solche Preiserhöhungen mitzuteilen sind und sind daher gegenstandslos.
Die Zahlung des Bonus ist nicht abgeschlossen.
Ich schrieb Ihnen nach Ihrem Angebot:
Unter diesen Umständen bin ich unter den gleichen Konditionen wie Sie in Ihrem Schreiben vom 12.10.17 damit einverstanden, dass Sie den Teil des Vertrages erfüllen.
Das heißt, ich war ohne Anerkennung einer Rechtspflicht damit einverstanden, dass Sie einen Teil des Vertrages erfüllen.
Dieses gentleman-agreement wäre ich eingegangen, wenn Sie mir nicht versucht hätten, diese Preiserhöhung unter zu schieben.
Somit verweise ich auf das Urteil der Verbraucherzentral NRW, dass Sie folgend nachlesen können
https://www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/presse-nrw/almadoenergy-klarheit-bei-neukundenbonusgutschrift-17562
und fordere aus zuvor mitgeteilten Gründen, dass Sie den Bonus auszahlen.
Alternativ können Sie auch auf Nachzahlung des letzten Bankeinzugs (regulär 79,-€) verzichten, den Sie irrtümlich versucht hatten rechtswidrig einzuziehen, sowie auf die Rückzahlung Ihrer Alternativprämie von rund 64,-€.
Ihr Verbraucherbeauftragter wurde am 04.11.17 informiert.
Sollte bis zum 04.12.17 kein Einlenken Ihrerseits erfolgen, werde ich die Angelegenheit über unseren Anwalt an die Schlichtungsstelle Energie einreichen lassen.
Wenn wir obsiegen werden, wovon ich ausgehe, kommen weitere, vermeidbare Kosten auf Sie zu.
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass ich dann Ihr Verhalten, verantwortlich dafür Antoine Beinhoff, auch strafrechtlich prüfen lassen werde und bei Anfangsverdacht auch verfolgen lassen muss.
Mit freundlichem Gruß
Es kommt besser:
Wegen Anbieterwechsels habe ich heute meinen Zähler abfotografiert und beim Vergleich festgestellt, dass immergrün am 01.09.2017 einen Zählerstand angegeben hat, den ich heute, fast 3 Monate später, noch nicht erreicht habe, es fehlen dazu noch 59 kWh.
Somit wurden rund 700 kWh zuviel in Rechnung gestellt.
Habe heute auch für Oktober den Abschlag zurückgeholt.
Morgen schreibe ich Strafanzeige gegen Vorstand von immergrün und gehe zum Anwalt.
Nach Beschwerde auf ReclaBox meldete sich immergrün sofort. Ich sandte wunschgemäß den Sachverhalt an immergrün, wieder zügige Antwort.
Als nicht einverstanden, hüllte immergrün sich wieder in Schweigen.
Am 24.11.17 meldete sich nachmittags eine freundliche Mitarbeiterin telefonisch. Sie hatte Verständnis und Empathie und hoffentlich auch die Kompetenz, die Angelegenheit gütlich zu beenden.
Demnach wird akzeptiert. dass ich die letzten Beiträge zurückgerufen habe, eine Mahnsperre wurde eingerichtet, unter anderem auch, weil mein Verbrauch den geschätzten Verbrauch von vor drei Monaten noch nicht erreicht hatte, Sonderkündigung zum 16.12.17 wurde eingeräumt.
Schließlich soll ich eine Endabrechnung aufgrund meines tatsächlichen Verbrauchs bis zum 15.12.17 bekommen, in den der volle Bonus eingerechnet werden wird.
Da sage ich nur: lasst Taten sprechen.
Wenn es so wird, sei Frieden. Allerdings frage ich mich sicher nicht alleine, warum es erst so weit kommen musste.
Unter Vorbehalt gelöst. Neuer Anbieter übernimmt am 17.12.17.
Immergrün will anschließend seinen Verpflichtungen nachkommen.
Dann kann der Fall evtl. geschlossen werden.
Am 21.12.erreichte mich die Endabrechnung. Es war alles so, wie besprochen, außer des Preises für den Verbrauch nach dem 01.10.17.
Es wurde zugesichert, dass die Preiserhöhung von 18,9 Ct auf 25,2 Ct netto nicht greifen würde. Der Verbrauch vom 01.10. - 16.12. in Höhe von 745 kWh wurde mit 25,2 Ct bepreist, was einen Kostenfaktor von 46,93 € netto oder 55,85€ brutto bedeutet.
Der Betrag fehlt also noch bei der Gutschrift.
Immergrün korrigierte die Abrechnung noch einmal und berechnete nur noch den niedrigen Preis und erstattete die letzten rund 50,-€