Mit meiner E-Mail vom 19.11.2017 habe ich meinen Widerspruch gegen diese Preiserhöhung vom 01.05.2017 gegenüber der Stomio GmbH erklärt. Nun hat man mir wie folgt geantwortet: Mit meiner Bestellung hätte ich mich automatisch mit der Bereitstellung eines "Kundenportals" einverstanden erklärt. Hieraus würde auch meine Verpflichtung erwachsen, regelmäßig dieses Portal zu kontrollieren, um die dort hinterlegten (versteckten) Preiserhöhungen ausfindig zu machen.
Es würde reichen, wenn die Stomio GmbH dem Kunden die Möglichkeit einräumt, dass er von dem Wirksamwerden der Preisanpassung Kennntiserlangen kann. Zu der völlig überzogenen Preiserhöhung wurde keine Stellungnahme abgegeben. Eine solche Interpretation des Verbraucherschutzes, die Wirksamkeit der Bekanntmachung einer Preiserhöhung in dieser Form und die Höhe der Preisanpassung scheint mir mehr als fragwürdig.
Bestell-/Kundennummer: Bestellnr.: 20881967, Vertragsnr.: 12387709
Meine Forderung an Stromio:
Entweder Aufhebung des Vertrages zum 01.01.2018 oder zum 30.04.2018 mit Abrechnung zu den ursprünglichen Preisen.
Antwort auf die Beschwerde vom 27.11.2017
Sehr geehrter Herr Mainz, wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben. Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten. Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
kommentare und trackbacks 3
Die Stromio GmbH bleibt bei ihrem Standpunkt und verweist wiederum auf ihre Argumetation, dass die Ankündigung einer Preiserhöhung im Kundenportal rechtmäßig sei.
Weiterhin keine Stellungnahme zur Erhöhung um über 25 %!
Ich habe mich jetzt an die Schlichtungsstelle-Energie gewandt.
MfG
Ich warte schon ein wenig länger auf die Klage nach Erhalt des Mahnbescheids im August. Die Vorgehensweise dieses "Unternehmens" ist immer gleich. Einschüchterungsversuche mit Inkassobüro und fragwürdigen Anwälten.