Neukunden-Bonus wird widerrechtlich zurück gefordert

Neuss
Ich kann mich den vielen Beschwerden gegenüber extraenergie nur anschließen. Wir wurden vom 01.06.2016 - 31.05.2017 von extraenergie mit Strom beliefert. Nach unserer Kündigung wurde der Neukunden - Bonus erst "versehentlich" ausgezahlt und dann wieder zurückgefordert. Extraenergie bestreitet jetzt, dass wir Neukunde sind, da wir schon einmal bei einem Tochterunternehmen (prioenergie) Strom bezogen haben. Wir haben wie bei jedem Lieferantenwechsel den Vorversorger angegeben und extraenergie hat den Neukunden – Bonus bestätigt. Extraenergie hätte zu diesem Zeitpunkt uns einfach ablehnen können, oder uns darauf hinweisen müssen, dass wir keine Neukunden in Sinne von extraenergie sind. Aber Nein, der Bonus wurde gewährt und auch ausgezahlt. Hinweise auf die AGB´s nützen da auch nichts, da in den AGB`s nur extraenergie steht und nicht die Tochterunternehmen. Wir wussten bis dahin gar nicht wie viele Unternehmen zu extraenergie gehören. Wenn extraenergie von jedem Unternehmen in Deutschland nur eine Aktie besitzt, ist man vorher automatisch Kunde bei extraenergie gewesen und es gibt niemals ein Neukunden – Bonus. Es folgten, mehrere fehlerhafte Rechnungen, dann wieder Stornos, Mahnungen in denen mit Schufa – Einträgen gedroht wird und Schreiben von Rechtsanwälten die nicht zu erreichen sind. Wir haben extraenergie vorgeschlagen, die Streitigkeiten über die Schlichtungsstelle Energie in Berlin zu klären. Auch in den AGB`s von extraenergie steht, bei Streitigkeiten, kann sich der Verbraucher an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Extraenergie weigert sich aber bei der Schlichtung mitzuwirken. Im Gegenteil, extraenergie fordert die Rücknahme der Schlichtungsverfahrens und droht mit einer Klage, da das Schlichtungsverfahren damit eingestellt wird. Was soll ich sagen, Kunden die keinen Ärger möchten und eigentlich nur „günstigen Strom“ beziehen möchten, kann ich nur den Rat geben, Hände weg von solch einem Unternehmen wie extraenergie.

Bestell-/Kundennummer: 52451030

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Einstellung der unbegründeten Forderungen

Antwort auf die Beschwerde vom 13.12.2017
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

15.12.2017 | 11:01 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

wir haben Ihr Anliegen erhalten.

Ihr Fall wurde an die Anwaltskanzlei Muth & Faust zur weiteren Bearbeitung gegeben.

Bitte wenden Sie sich daher an die Anwaltskanzlei.

Rechtsanwälte
Muth & Faust
Weißenburgerstr. 28
63739 Aschaffenburg

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Nein die Beschwerde ist nicht gelöst.
Es geht jetzt vor Gericht weiter.
Ich hoffe, dass ein für uns Verbraucher befriedigendes Ergebnis dabei raus kommt.

Die Sache ist vor Gericht.
Ich hoffe ein Verbraucherfreundlicher Urteil zu erstreiten.