Sonderkündigung nach "Harmonisierung des Tarifs" nicht bestätigt

Berlin
Sehr geehrtes voxenergie-Team, da Sie auf unsere Kündigungsschreiben bezüglich des Sonderkündigungsrechts (Ihr Schreiben bezüglich „Harmonisierung“ Ihres Tarifes zum 1.12.2017) vom 24.10.2017 bzw. wiederholt am 14.11.2017 (welche beide per Einschreiben Nr. RR 523460595DE am 25.10.2017 bzw. RR523467449DE am 16.11.2017 nachweislich zugestellt wurden) nicht reagiert haben und ebenfalls auch nicht unserer Forderung nach Einstellung des Lastschriftmandats gefolgt sind, setzen wir Ihnen nun eine letzte Frist bis zum 31.12.2017 zur Bestätigung und Durchführung unserer außerordentlichen Kündigung. Sollten Sie unserer Forderung auch nach Verstreichen dieser Frist nicht nachkommen werden wir zur Durchsetzung unserer Ansprüche den Fall an unseren Rechtsanwalt übergeben. Dieses Schreiben werden Sie ebenfalls inklusive der Zustellbelege der genannten Einschreiben per Post (Einschreiben) erhalten.

Bestell-/Kundennummer: 8790181998

Meine Forderung an voxenergie:

Sofortige Kündigungsbestätigung zum 31.12.2017 bzw. Einstellung der Lastschrift

Antwort auf die Beschwerde vom 05.01.2018
voxenergie GmbH

Abteilung: Kundenbetreuung

05.01.2018 | 14:16 Uhr

Sehr geehrter Herr Karrer, bezugnehmend auf Ihre Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihre Kündigung bereits bearbeitet haben. Die Abmeldung wurde zum 15.01.2018 veranlasst. Zu diesem Termin werden wir die Belieferung beim zuständigen Netzbetreiber abmelden. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Wunschlieferanten in Verbindung, um dort die Belieferung Ihrer Verbrauchsstelle anzumelden. Sobald uns dann ein Endzählerstand vorliegt, erfolgt die Abschlussrechnung. Für entstandene Unannehmlichkeiten bitten wir Sie in aller Form um Entschuldigung und hoffen, Ihr Anliegen nunmehr zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet zu haben. Für weitere Fragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

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Der Vertrag wurde zum 15.1.2018 gekündigt