16.12.2017 | 10:16 Uhr | 125 Views
Ende Oktober Hinterachse für Peugeot mit allen erforderlichen Angaben bestellt, in Wekstatt Feststellung - falscher Artikel und mangelhaft. Anfang November leider erneut bestellt - Werkstatt Feststellung - mangelhaft, Gewinde passen nicht unterschiedliche Mase. Reklamation beider Hinterachsen und Retoure. Fragen von ATP: wo wurde Einbau vorgenommen, wann wurde Fehler festgestellt - vor oder nach Einbau - Antwort beim Einbau. Folgekosten zweimaliger Ein / Ausbau, Bescheinigung von Werkstatt, dass fachlicher Ein / Ausbau statt fand - Kosten Kulanz. Für ATP nicht ausreichend. - OK -Rückerstattung der Zahlung - mangelhafte Ware - gefordert, seit Ende November Hinhaltetaktik - Ware in Prüfung u.s.w.
Bestell-/Kundennummer: ( ATP-001-18471507
Meine Forderung an ATP Auto-Teile-Pöllath:
Rückerstattung geleisteter Zahlungen.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 1
Seit Anfang November 2017 fast täglich Mails mit massivem Druck wurden beide Zahlungen - 2 mangelhafte Hinterachsen - zurück erstattet.
Da mit Erstattung der mir entstandenen Folgekosten - Reparatur, 2 mal unnötiger Ein / Ausbau der Hinterachsen - selbst auf Kulanzbasis nicht, mehr zu rechnen ist, bin ich froh, dass wenigstens die Rückerstattung erfolgte. Mein Rat - keine Bestellungen bei ATP Autoteile.