Dezember 2017 habe ich den Gutschein nicht um ein weiteres Jahr verlängern können, da ich den Code nicht zur Hand hatte. Ich dachte, dass das aber auch kein Problem sein sollte, da die Gutscheingültigkeit drei Jahre beträgt. (siehe auch: "Wir richten uns bezüglich der Gutscheinfrist aus Gründen der Bilanzierungserfordernisse nach der gesetzlichen Verjährungszeit für Leistungsansprüche (§195 BGB). Hierbei nutzen wir im Sinne unserer Kunden den vollen Verjährungszeitraum aus, nämlich drei Jahre ab Ende des Kaufjahres (effektiv also bis zu vier Jahre).")
Sollte also kein Problem sein, den Gutschein zu verlängern oder zumindest Geld auf das Kundenkonto oder sonstiges zu bekommen. Allerdings finde ich jetzt keinerlei Informationen dazu, bei der Code-Prüfung steht immer "abgelaufen" da, ohne weitere Möglichkeiten anzuzeigen. Aber wir sind ja noch in den drei Jahren ("effektiv also bis zu 4 Jahre"), er kann nicht schon verjährt sein.
Meine Forderung an Jochen Schweizer:
Verlängerung des Gutscheins, oder Erstattung, da er noch gültig ist.
Antwort auf die Beschwerde vom 10.01.2018
Guten Tag aus München, danke für Ihr Feedback. Leider können wir den Sachverhalt anhand Ihrer Informationen noch nicht ganz nachvollziehen. Unsere Gutscheine sind immer volle 3 Jahre gültig. Gern sehen wir uns Ihr Anliegen daher noch einmal an. Senden Sie uns hierzu bitte Ihren Namen und Ihren Gutscheincode an reclabox@jochen-schweizer.de. Viele Grüße
Sarah aus dem Jochen Schweizer Team
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