10.01.2018 | 11:38 Uhr · 766 Views · von Rainer Simon

IKK Brandenburg und Berlin (Potsdam)

IKK Berlin Brandenburg verweigert Krankengeld

Ich wurde am 4ten Tag nach meiner Arbeitsaufnahme krankgeschrieben. Die Krankschreibung dauert bis heute an, bisher 10 Wochen. Ich bekam am Monatsende die ordnungsgemäße Lohnabrechnung meines Arbeitgebers, auch das Geld wurde angewiesen. Im Folgemonat der Schreck: Das Geld vom Vormonat wurde wieder abgezogen, wieder vom vollen Gehalt. Auf Nachfrage folgte die Erklärung: Keine Lohnfortzahlung, hier zahlt die Krankenkasse. Also die IKK Berlin/ Brandenburg, die seit mehr als 15 Jahren meine Krankenkasse ist und gutes Geld einnimmt, angerufen, Rückruf vereinbart, nichts geschah.

Auf schriftliche Nachfrage rief mich dann eine Mitarbeiterin an, recht unwirsch teilte Sie mit, ich habe keinen Anspruch, da meine Bescheinigungen zu spät eingereicht wurden. Punkt. Keine Diskussion. Der Sache nachgegangen stellte sich tatsächlich in 1-2 Fällen ein unbewusstes Versäumnis dar, dies wurde nach Kenntnis sofort nachgeholt. Aber, einige Belege sind auch fristgemäß eingegangen.

Hier hätte auch der Kasse auffallen müssen, dass zwischendrin einer fehlt, man hätte mitarbeiten können. Aber nein, lassen wir das Mitglied in die Falle laufen. Jedoch ist zumindest ein großer Teil zu bezahlen, ein Großteil der Belege ging fristgemäß ein. Aber nein, man lässt eine Familie vor Weihnachten im Regen stehen und plagt sie mit Schreiben, Bescheiden.

Heute musste wieder eine mehrere Seiten lange Begründung geschrieben werden, Belege versandt werden. Ich bin wahrscheinlich nicht ganz schuldlos, Unwissenheit ist leider keine Entschuldigung. Aber wenn ich davon ausging, dass der Arbeitgeber fortzahlt, der dieses auch tut, denke ich zuletzt an die Krankenkassenbelege. Mich ärgert auch die herablassende Art, sich nach zwei Monaten auf Nachfrage hinter einem Paragraphen zu verstecken, dessen unterschiedlich Auslegungen mich streitwütig machen. Geld verdienen wollen Sie, aber Krankengeld zahlen, wollen sie da nicht, bei der IKK BERLIN BRANDENBURG.

Meine Forderung

Zahlung des zustehenden Krankengeldes.

Firmenantwort

15.01.2018 | 09:31 Uhr · Innungskrankenkasse Brandenbur...

Als hier angesprochene IKK BB haben wir zunächst im Fachbereich geprüft, ob der Schreibende Versicherter unserer Kasse ist. Nachdem dies nun bestätigt wurde, werden wir uns - aus datenschutzrechtlichen Gründen - jetzt umgehend direkt an den Versicherten wenden, um sein Anliegen mit ihm zu erörtern und im gegebenen Fall schnell für eine Lösung zu sorgen.