Ich habe für meinen Sohn zwischen den Jahren verschiedene Kleidungsstücke bei C&A in Darmstadt gekauft. Leider passen 2 nicht (1 Pullover und 1 Jeans). Also bin ich hin und habe gehofft, dass die Ware zurückgenommen wird. Ich bin selbst aus dem Einzelhandel und weiß das dies nur auf Kulanz erfolgt. Dummerweise habe ich den Kassenbon nicht mehr. Aber an den entsprechenden Kleidungsstücken sind noch die Orginal Preisettiketten vorhanden. Damit kann ich nachweisen, dass ich die Ware dort gekauft habe.
Leider stellt sich der Händler quer und nimmt nur Ware mit Kassenbon zurück. Auch eine Klärungsversuch über E-Mail wird weiter auf seine Prinzipien gepocht.
Dass man sich das in der heutigen Zeit noch erlauben kann, ist für mich unverständlich.
Bei meinen zukünftigen Einkäufen werde ich diesen Händler meiden.
Meine Forderung an C&A Mode:
Rücknahme und Erstattung des Kaufpreises.
Antwort auf die Beschwerde vom 11.01.2018
Sehr geehrter Herr Wilhelm,
vielen Dank für Ihr Feedback.
Es ist für uns immer hilfreich, wenn Kunden sich bei Kritik - und auch bei Lob - direkt an uns wenden, da es uns grundsätzlich wichtig ist, Anliegen direkt und in einem persönlichen Austausch zu klären sowie Missverständnissen vorzubeugen.
Gerne möchten wir uns daher mit Ihnen persönlich in Verbindung setzen. Bitte schreiben Sie uns doch eine E-Mail (service@CundA.de) oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 211 9872 -7000.
Vielen Dank und viele Grüße
Ihr C&A Team
kommentare und trackbacks 4
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Hallo,
ich bezweifle sehr, dass Sie aus dem Einzelhandel kommen. Sie müssten nämlich dann wissen, dass Sie mit Kauf der Ware den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der o. g. Firma zugestimmt haben. Diese klärt u. a. auch die Rücknahme von Waren.
Diese besagt, dass sowohl die Etiketten dran sein müssen, als auch der Kassenzettel zur Vorlage gezeigt werden muss. Es geht hierbei nicht, wie irrtümlich behauptet, um den Beweis, dass es dort gekauft wurde, sondern wann. Denn ab einer bestimmten Zeit, meist 14 Tage, dürfen die Firmen den Umtausch verweigern. Sollte der Umtausch bewilligt werden, erhalten Sie eben einen Gutschein, welchen Sie für den nächsten Kauf anwenden können. Man sollte sich vielleicht auch mit dem Unternehmen befassen, oder zumindest mal an der Kasse fragen.
Die Rücknahme aus Kulanz muss nicht immer genehmigt werden. Vor allem wegen „nicht gefallen“ muss es nicht angenommen werden. Natürlich freut man sich darüber, aber es ist nun mal nicht gesetzlich vorgegeben. Sie müssen also damit leben, dass sie zwei Kleidungsstücke haben, die Sie nicht haben möchten. Verkaufen Sie diese doch einfach bei eBay. Sicherlich wird sich ein Abnehmer dafür finden.
Nun können Sie auch diesem Kommentar löschen, weil Sie sich in Recht fühlen, welches Sie nicht haben. In diesem Sinne.
Nehmen sie doch einfach mal Kritik an statt sachliche Kommentare zu löschen. Sie sind im Unrecht! Punkt!