12.01.2018 | 18:40 Uhr | 326 Views
Im Oktober letzten Jahre - betrifft also die kürzlich in 2018 erhaltenen Kontoauszüge - haben wohl einige Renten/Pensionskassen so überwiesen, dass die für den neuen Monat geltende Einzahlung noch buchungstechnisch (gewollt?) im alten Monat landete und so für den neuen Monat nicht die geforderten 3000 Euro dort erschienen. Dies hat die Postbank schamlos ausgenutzt und sofort die Strafgebühren in Höhe von 9,90 Euro angesetzt. Eine unglaubliche Kleinkariertheit - und extrem verärgernd und dem Image der Banken absolut schadend. Dies war sicherlich nicht so gewollt von der erlaubenden Politik! Also, prüft eure Kontenauszüge daraufhin.
Mein 1. Einspruch wurde damit abgetan, dass man mich einfach darauf hingewiesen hat, dass im Folgemonat der nötige 3000 Euro Eingang fehlte. Falls dies auch nach meinem zweiten Schreiben an den Kundenservice der Postbank nicht geregelt wird, werde ich die BaFin und den Postbankvorstand informieren und mich bei der "den Bankern alles erlaubenden Politik" mit der nächsten Wahl beschweren.
Meine Forderung an Deutsche Postbank:
9,90 Euro Kontoführungsgebühren.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 2
Unverständlich, wenn Sie sich darüber beschweren, dass sich die Bank vertragsgemäß verhält. Die Postbank hat doch keinen Einfluss auf die Überweisung der Renten/Pensionen.
Dem Kommentar schließe ich mich an. Da müssen Sie sich bei der Rentenkasse beschweren.