14.01.2018 | 16:50 Uhr | 161 Views
Leider wurde auch in meinem Fall, mein Guthaben innerhalb von 14 Tagen noch nicht auf mein hinterlegtes Bankkonto zurückerstattet. Ich möchte an der Stelle darauf hinweisen, dass laut Urteil (Az. I-20 U 136/14) vom 16.12.2014 des OLG Düsseldorf, Energieversorger dazu verpflichtet sind Rechnungsguthaben unverzüglich zu erstatten.
Bestell-/Kundennummer: 123649846
Meine Forderung an Stromio:
114,73 Euro.
Antwort auf die Beschwerde vom 14.01.2018
Sehr geehrter Kunde, wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben. Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten. Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
kommentare und trackbacks 1
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst