16.01.2018 | 21:03 Uhr · 428 Views · von Wolfgang Albrecht AXA
mydays GmbH (München)
Gutschein abgelaufen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe von meiner Frau einen Gutschein zum Geburtstag bekommen. Durch Umbaumaßnahmen ist der Gutschein unter die Räder gekommen und erst gestern wieder aufgetaucht. Ablaufdatum ist leider der 31.12.2017 also gerade mal zwei Wochen. Trotz E-Mail an Mydays beharrt man auf die Abzock Masche, man kann und will keine Kulante Lösung anbieten. Lieber die kassierte Prämie ohne Gegenleistung einstreichen. Schönes Geschäftsmodell, Mydays, so verliert man treue Kunden.
Meine Forderung
Nutzung des Gutscheins bzw. Umtausch in ein anderes Ereignis.
Firmenantwort
19.01.2018 | 09:59 Uhr · Mydays GmbH
Lieber Kunde, vielen Dank für Ihr Feedback. Wir bedauern es sehr, dass es Ihnen nicht möglich war, Ihren Gutschein innerhalb der 3-jährigen Gültigkeit einzulösen. Unternehmen sind verpflichtet, in ihren Bilanzen Forderungen und Verbindlichkeiten korrekt darzustellen und dabei die definierten Verjährungsfristen zu beachten. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass auch wir uns nach diesen gesetzlichen Vorgaben richten müssen. Es tut uns sehr leid, Ihnen deshalb keine positivere Antwort geben zu können. Bei weiteren Fragen sind wir immer gerne für Sie da. Viele Grüße, Ihr mydays Team
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19.01.2018 | 07:03 Uhr · ReclaBoxler-7469479
So ärgerlich das sicherlich ist, wenn man die Ablauffrist seines Gutscheines selbst verpasst hat, sollte man dann den anderen trotzdem nicht Abzocker nennen.
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19.01.2018 | 07:58 Uhr · Regina-Christine
7469479 und Sie scheinen ja viel Zeit und Ahnung zu haben, um mit Ihren unqualifizierten Kommentaren an die BF, Aufmerksamkeit erlangen zu wollen. In nicht einmal 2 Monaten 99 Kommentare- behalten Sie es doch einfach für sich und lassen Sie jedem sein Recht, sich zu beschweren.
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19.01.2018 | 10:16 Uhr · Wolfgang Albrecht AXA
Natürlich kann man nun irgendwelche Bilanzvorschriften vorschieben um ja nicht dem Kunden entgegen kommen zu müssen. Fakt ist sie haben Geld für eine Leistung kassiert die sie nicht erbringen mussten und nach Ablauf der Frist verweigern Sie sogar die Erbringung der Leistung. So kann man ein Geschäftsmodell betreiben. Großes Lob an MYDAYS für soviel Kundenfreundlichkeit. Fakt ist ich werde bei MYDAYS keinen einzigen Gutschein oder sonstige Leistung mehr kaufen. Aber auf einen Kunden mehr oder weniger kommt es bei MYDAYS ja bestimmt nicht nicht an. Also dann machen Sie weiter so und verärgern Ihre Kunden.
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21.01.2018 | 19:23 Uhr · Rüdiger
3 Jahre hattest du Zeit den Gutschein einzulösen, selber Schuld.
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22.01.2018 | 08:33 Uhr · ReclaBoxler-7469479
Wenn man seinen Gutschein innerhalb der Frist einlöst, hat man was davon, muss sich nicht ärgern und nicht anderen Abzocke vorwerfen.
Diskussion
22.01.2018 | 10:36 Uhr
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
Kommentar
29.01.2018 | 10:45 Uhr · Wolfgang Albrecht AXA
Der Anbieter möchte die Beschwerde auch nicht lösen.