Gestaltungsrecht des Verbrauchers wird nicht berücksichtigt

Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits telefonisch besprochen, widerrufe ich meine Verträge (Kundennummer 8790198948 / 8790198947) mit der Voxenergie GmbH. Die Aussage vom Voxenergie-Qualitätsmanagement, dass ich mein Widerrufsrecht versäumt haben soll, nehme ich nicht an. Ich hoffe, es ist Ihnen bekannt, dass das Widerrufsrecht nach einer Widerrufsbelehrung beginnt (§ 355 II 1 BGB, diese muss deutlich gestaltet sein und in der Textform des § 126 b BGB erteilt werden; nur eine vollständig zutreffende Belehrung löst den Fristbeginn aus!). Weiterhin habe ich mir telefonisch eine Auftragsbestätigung zukommen lassen, welche heute am 16.01.2018 per E-Mail angekommen ist, bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich nur das Stammdatenblatt, aber keine Auftragsbestätigung inkl. Widerrufsbelehrung erhalten. Somit beginnt für mich die Widerrufsfrist erst ab heute, dem 16.01.2018. Ich bitte Sie, meine Verträge mit Ihnen sofort aufzulösen, meine Telefonnummer aus Ihrer Datenbank zu löschen und den Ursprungsvertrag bei der N-Ergie Nürnberg wieder zu aktivieren, da ich Sie nicht beauftragt habe diesen zu kündigen. Des Weiteren, bitte ich Sie mir eine schriftliche Bestätigung der oben aufgeführten Punkte zukommen zu lassen.

Bestell-/Kundennummer: 8790198948 / 8790198947

Meine Forderung an voxenergie:

Widerruf / Kündigung

Antwort auf die Beschwerde vom 29.01.2018
voxenergie GmbH

Abteilung: Kundenbetreuung

31.01.2018 | 13:47 Uhr

Sehr geehrter Herr Koz, bezüglich Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass voxenergie die Aufträge zu den Kundennummern 8790198948 und 8790198947 aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht storniert hat. Die Tarife werden somit nicht aktiv und es kommt zu keiner Belieferung durch voxenergie. Für entstandene Unannehmlichkeiten bitten wir Sie in aller Form um Entschuldigung und hoffen, Ihr Anliegen nunmehr zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet zu haben. Für weitere Fragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

bewerten sie die antwort von voxenergie GmbH

Ihr Anliegen an voxenergie

Sehr geehrter Herr Koz,
in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug aufIhr Schreiben vom 17.01.2018.
Wir möchten Ihnen mitteilen, dass wir Ihren erneuten Widerruf ebenfalls als nichtfristgerecht zurückweisen.
Die Auftragsbestätigungen zu Ihrem Strom- und Gasauftrag wurden Ihnen jeweils am 21.11.2017 per Post
zugesandt. Da die beiden Schreiben nicht Postretour gekommen sind, wie sonst üblich bei Nichtzustellung, kann
von einem ordnungsgemäßen Versand ausgegangen werden.
Daher halten wir weiterhin an den rechtsgültig geschlossenen Verträgen fest.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
voxenergie – Qualitätsmanagement

Ich habe dieses Schreiben von Voxenergie am 30.01.18 erhalten, die Antwort in Reclabox am 31.01.18.
Da ich nicht weiß, welche Aussage (Aufträge storniert oder nicht) nun zutrifft, bitte ich um eine schriftliche Klarstellung des derzeitigen Status.