29.01.2018 | 11:22 Uhr · 511 Views · von Volkan Koz

voxenergie (Berlin)

Gestaltungsrecht des Verbrauchers wird nicht berücksichtigt

Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits telefonisch besprochen, widerrufe ich meine Verträge (Kundennummer 8790198948 / 8790198947) mit der Voxenergie GmbH. Die Aussage vom Voxenergie-Qualitätsmanagement, dass ich mein Widerrufsrecht versäumt haben soll, nehme ich nicht an. Ich hoffe, es ist Ihnen bekannt, dass das Widerrufsrecht nach einer Widerrufsbelehrung beginnt (§ 355 II 1 BGB, diese muss deutlich gestaltet sein und in der Textform des § 126 b BGB erteilt werden; nur eine vollständig zutreffende Belehrung löst den Fristbeginn aus!). Weiterhin habe ich mir telefonisch eine Auftragsbestätigung zukommen lassen, welche heute am 16.01.2018 per E-Mail angekommen ist, bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich nur das Stammdatenblatt, aber keine Auftragsbestätigung inkl. Widerrufsbelehrung erhalten. Somit beginnt für mich die Widerrufsfrist erst ab heute, dem 16.01.2018. Ich bitte Sie, meine Verträge mit Ihnen sofort aufzulösen, meine Telefonnummer aus Ihrer Datenbank zu löschen und den Ursprungsvertrag bei der N-Ergie Nürnberg wieder zu aktivieren, da ich Sie nicht beauftragt habe diesen zu kündigen. Des Weiteren, bitte ich Sie mir eine schriftliche Bestätigung der oben aufgeführten Punkte zukommen zu lassen.

Meine Forderung

Widerruf / Kündigung

Firmenantwort

31.01.2018 | 13:47 Uhr · Voxenergie GmbH

Sehr geehrter Herr Koz, bezüglich Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass voxenergie die Aufträge zu den Kundennummern 8790198948 und 8790198947 aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht storniert hat. Die Tarife werden somit nicht aktiv und es kommt zu keiner Belieferung durch voxenergie. Für entstandene Unannehmlichkeiten bitten wir Sie in aller Form um Entschuldigung und hoffen, Ihr Anliegen nunmehr zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet zu haben. Für weitere Fragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team