My Days bezeichnet sich als kulant? Wohl eher nicht.

mydays GmbH
München
Am 31.12.2017 ist der Gutschein meiner Eltern (Ein Geschenk von mir) abgelaufen. Nach freundlichen Kontakt per E-Mail Anfang des Jahres wurde auf die Verjährung hingewiesen. Von Mydays wurde mehrfach klar gesagt, sie können hier keine Ausnahme machen. Auf verschiedenen Internetseiten gibt dieses Unternehmen jedoch an "bei kurzfristigem Ablauf kulant zu sein" und auch "jeden Einzelfall genau zu betrachten". Meine Erfahrung konnte dies keinesfalls bestätigen. Meine Familie ist auf Grund einer schweren Krankheit für eine lange Zeit an ihre Heimat gebunden gewesen, auf Grund von häuslicher Pflege (Kein Veranstaltungspartner im näheren Umkreis). Besonders kulant finde ich dieses Unternehmen daher nicht.
Meine Forderung an mydays:

Information von anderen möglichen Kunden.

Antwort auf die Beschwerde vom 24.01.2018
mydays GmbH

Abteilung: Customer Care

08.02.2018 | 10:25 Uhr

Lieber Kunde, selbstverständlich bedauern wir Ihre familiäre Situation. Auch tut es uns sehr leid, dass es Ihnen nicht möglich war, Ihren Gutschein innerhalb der 3-jährigen Gültigkeit einzulösen. Unternehmen sind jedoch verpflichtet, in ihren Bilanzen Forderungen und Verbindlichkeiten korrekt darzustellen und dabei die definierten Verjährungsfristen zu beachten. Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis, dass auch wir uns nach diesen gesetzlichen Vorgaben richten müssen. Bei weiteren Fragen sind wir immer gerne für Sie da. Viele Grüße, Ihr mydays Team

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Die dürfen in Rahmen der Verjährung nur den entgangenen Gewinn einbehalten, den Rest müssen die raus rücken weil ungerechtfertigte Bereicherung s. BGB 812 ff. Viel Erfolg!

Leute, Leute, drei lange Jahre war Zeit, den Gutschein einzulösen. Warum tut man sich das an? Kann oder will sich keiner mehr an Regeln halten?

@7469479
Das beste Beispiel, dass sich jemand nicht an die Regeln hält, sind Sie selbst: Oder warum unterstellen Sie anderen Dinge, die Sie nicht beweisen bzw. entkräften können? Lesen Sie den vorletzten Satz der Beschwerde und denken mal darüber nach!

Und was hat der vorletzte Satz damit zu tun, dass es Regeln gibt und diese nicht eingehalten wurden?

So eine doofe Begründung von einer Firma habe ich noch nie gehört! Nix als Ausreden!

Das ist keine doofe Begründung, sondern schlicht und ergreifend Bilanzierungsrecht.

Und - sorry - der Quatsch von der ungerechtfertigten Bereicherung kommt überhaupt nicht zum Tragen.

"In rechtlicher Hinsicht bildet der Kaufvertrag über den Erwerb des Wertgutscheins damit einen sog. Rechtsgrund i. S.d § 812 Absatz 1 BGB, so dass ein Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung deshalb nicht gegeben ist, weil die Leistung gerade nicht ungerechtfertigt, sondern aufgrund eines Rechtsgrunds erfolgt ist. Der Eintritt der Verjährung führe nicht zur Entstehung eines Anspruchs wegen ungerechtfertigter Bereicherung. "

Sorry, aber 3 Jahre sind nun wirklich eine lange Zeit. Zudem spricht das Unternehmen von "kurzfristigem Ablauf" und nicht von irgendwann gefundeten bereits abgelaufenen Gutscheinen.