24.01.2018 | 11:48 Uhr · 454 Views · von Lenawie
mydays GmbH (München)
My Days bezeichnet sich als kulant? Wohl eher nicht.
Am 31.12.2017 ist der Gutschein meiner Eltern (Ein Geschenk von mir) abgelaufen. Nach freundlichen Kontakt per E-Mail Anfang des Jahres wurde auf die Verjährung hingewiesen. Von Mydays wurde mehrfach klar gesagt, sie können hier keine Ausnahme machen. Auf verschiedenen Internetseiten gibt dieses Unternehmen jedoch an "bei kurzfristigem Ablauf kulant zu sein" und auch "jeden Einzelfall genau zu betrachten". Meine Erfahrung konnte dies keinesfalls bestätigen. Meine Familie ist auf Grund einer schweren Krankheit für eine lange Zeit an ihre Heimat gebunden gewesen, auf Grund von häuslicher Pflege (Kein Veranstaltungspartner im näheren Umkreis). Besonders kulant finde ich dieses Unternehmen daher nicht.
Meine Forderung
Information von anderen möglichen Kunden.
Firmenantwort
08.02.2018 | 10:25 Uhr · Mydays GmbH
Lieber Kunde, selbstverständlich bedauern wir Ihre familiäre Situation. Auch tut es uns sehr leid, dass es Ihnen nicht möglich war, Ihren Gutschein innerhalb der 3-jährigen Gültigkeit einzulösen. Unternehmen sind jedoch verpflichtet, in ihren Bilanzen Forderungen und Verbindlichkeiten korrekt darzustellen und dabei die definierten Verjährungsfristen zu beachten. Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis, dass auch wir uns nach diesen gesetzlichen Vorgaben richten müssen. Bei weiteren Fragen sind wir immer gerne für Sie da. Viele Grüße, Ihr mydays Team