Debeka Krankenkasse verweigert Leistungserstattung

Die Debeka Krankenversicherung verweigert die Erstattung der Kosten für eine Gleitsichtbrille, da ich gleichzeitig einen Gutschein für das Werben von 5 Neukunden für meinen Optiker eingelöst habe. Die Debeka sieht diesen Gutschein als "Rabatt" und "Aufwandsminderung" an. Hätte ich diesen Gutschein z. B. für eine zusätzliche Sonnenbrille oder eine Brille für meinen in der gesetzlichen Krankenkasse versicherten Sohn verwendet, hätte die Debeka die vollen Kosten erstattet.

Hätte ich keine 5 Neukunden geworden, hätte die Debeka auch die vollen Kosten anerkannt. Aus meiner Sicht ist ein Gutschein für das Werben von Neukunden wie eine Bar-Anzahlung zu werten. Dieser Gutschein ist KEIN Rabatt. Das Verhalten des Debeka-Leistungszentrums Hannover, des Debeka-Kundendienstes und der Debeka-Beschwerdestelle in Koblenz ist unbegreiflich, besonders da ich seit über 40 Jahren Mitglied bin und ist kein Anreiz, Mitglied der Debeka zu werden.

Bestell-/Kundennummer: 2801583.6

Meine Forderung an Debeka:

Erstattung der vollen Kosten für die Gleitzeitbrille ohne Anrechnung des Gutscheins.

Firmen-Antwort ausstehend seit 8 Jahren, 277 Tagen und 0 Stunden.

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Peter Fischer
Debeka reagiert nicht - Sache geht an den Ombudsmann für PKV.
Kundenfreundlichkeit sieht anders aus.
OK, alles klar

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