Immer wieder Ärger mit DHL, es ist nun schon das zehnte Mal, dass die Post überhaupt nicht kommt oder am falschen Ort abgegeben wird oder der Zusteller nicht mal Deutsch lesen oder sprechen kann. Das letzte ist, dass es immer wieder passiert, dass die Post oder Päckchen nicht am eingetragenen Abstellort hinterlegt werden, obwohl eine Ablagegehehmigung eingetragen ist. Nun reicht es, ich werde die Zeit, die ich nun vertun muß und zur nerfigen Poststation fahren muß der DHL in Rechnung stellen. Im Falle, dass die DHL dieses nicht bezahlt, werde ich es einklagen.
Meine Forderung an DHL:
Erstattung an Fahrkosten drei malig 230 Euro.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 2
"Erstattung an Fahrkosten drei malig 230€ " ----LOL
Viel Erfolg, wenn eine solch lächerliche Klage abgewiesen wird und Sie auf den Kosten sitzenbleiben.
Wer dermaßen viele Fehler (22 Fehler) fabriziert, sollte sich evtl. nicht über anderer Leute Deutschkenntnisse auslassen.
Kann mir jemand erklären warum RECLABOX Mir nicht antwortet!
Bitte meldet Euch bei mir.!