Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte per Mail Kontakt mit Ihrem Kundenservice bezüglich dem 12. Monatsabschlag gehabt. Ich bin davon ausgegangen es wären nur 11 Abschläge fällig, da die Jahresforderung auf Grundlage meiner angegebenen Jahresverbauchswerte durch die Zahl 11 geteilt wurde. Ihr Mitarbeiter teilte mir mit, dass dies ein Risikoaufschlag Ihrerseits sei und man dennoch 12 Abschläge leisten müsse. Daher habe ich den 12. Abschlag mit Mahnkosten in Höhe von 2,50€ beglichen.
Heute habe ich ein Schreiben von EWD Inkasso erhalten, was sehr voreilig ist, da mir nach Vertragsende Bonuszahlungen zustehen und Ihr somit noch eine Absicherung habt. Hier wird mir vorgeworfen, dass ein Abschlag noch fällig sei. Es handle sich um den 12. Abschlag des Vertrages. Zudem würden Inkassogebühren, Pauschale Entgelte und Zinsen von Insgesamt 70,53€ hinzukommen.
Nach Internetrecherchen und juristischer Beratung ist eine 12. Abschlagsforderung in diesem Fall nicht rechtsgültig, da ich gezwungen werde in Vorleistung zu gehen. Zudem sind die Inkassokosten viel zu hoch und somit nicht verhältnismäßig. Ich widerspreche ausdrücklich allen Forderungen, da ich bereits 12 Abschläge geleistet habe. Zudem fordere ich den zu viel geleisteten 12. Abschlag unverzüglich ein.
Bestell-/Kundennummer: 21702026567
Meine Forderung an Immergrün Energie:
Erstattung des 12. Abschlages und Löschung der ungültigen Inkassoforderung
Antwort auf die Beschwerde vom 02.02.2018
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
kommentare und trackbacks 1
Komme aus der Inkassobranche: Inkassogebühren sind im Verzugsfall zwar rechtens aber kaum durchsetzungsfähig d. h werden mangels Erfolgsaussichten nicht explicit eingeklagt.
Ausserdem wäre für ein einfaches Schreiben höchstens eine 0,3 Gebühr (rvg) fällig.
In diesem Fall 18 € inkl Auslagenpauschale