Nach Heckscheibenreparatur - Heckschloß defekt

Nachdem ich mein Auto zur Reparatur meiner Heckscheibe bei A.T.U abgegeben hatte, bekam ich es am folgenden Tag in einem katastrophalen Zustand zurück. Die dritte Bremsleuchte war zerbrochen, der Lack rund um die neue Scheibe hatte tiefe Werzeugspuren (Kratzer) und das Schloß der Heckklappe war defekt. Als ich nachfragte wie der Schaden behoben werden sollte, wurde ich als erstes darauf hingewiesen, dass mein Auto sehr alt sei und ich deshalb damit rechnen müsse, dass infolge der Reparaur natürlich weitere Schäden auftreten könnten.

Dass das Heckklappenschloss nun nicht mehr funktioniere, würde ihnen auch leid tun, aber dafür kann ja auch niemend etwas, man müsse ja schließlich die Hecklappe für die Reparatur öffnen und schließen. Als weitere Ausrede kam dann auch noch, dass man für die Reparatur auch nur begrenzt Zeit hätte, welche nur ein Drittel der vom Hersteller angegebenen Zeit ausmacht. Unfassbar!

Als Krönung wurde mir dann angeboten, das Schloss bei einem weiteren Termin zu reparieren, natürlich auf meine Kosten. Außerdem wurde mir ein Leihwagen angeboten - ebenfalls auf meine Kosten. Nie wieder A.T.U.!

Meine Forderung an A.T.U Auto-Teile-Unger:

Kostenlose Reparatur.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Wenn ihre Schilderungen der Wahrheit entsprechen (ich kenne ja nicht die Schilderung von ATU), dann ist das eine unfassbare Frechheit und natürlich eine Sachbeschädigung. Für die bei der Reparatur aufgetretenen Schäden muss natürlich die ausführende Werkstatt haften. Das Alter ihres Autos ist dabei irrelevant. Allenfalls ist der Schadenersatz auf den aktuellen Zeitwert beschränkt. Übrigens haben Werkstätten für solche Fälle Haftpflichtversicherungen, die die Kosten dann ggf. übernehmen.

Für den Zeitraum der Reparatur der verursachten Schäden haben sie Anspruch auf einen kostenlosen Ersatzwagen. Die Schadensminderungspflicht verlangt dabei aber, dass sie sich mit einem einfachen Modell zufrieden geben (stark vereinfacht ausgedrückt). Aber das wird ja auch nicht das Problem sein.

Mein Tipp: Da sich hier die Werkstatt in geradezu unfassbarer Weise unkooperativ verhält, empfehle ich den Schaden gutachterlich feststellen zu lassen. Die Kosten dafür müssen sie jedoch erst einmal selbst zahlen.

Warum empfehle ich das? Wenn die Werkstatt dann vielleicht doch noch widerwillig tätig wird, könnte es ja sein, das plötzlich - sagen wir - unvorhergesehene Probleme oder angebliche Folgeschäden auftreten. Dem entgegenzuwirken, kann ein Gutachten helfen. Gehen sie dafür am besten zu einem vereidigten Sachverständigen (TÜV, DEKRA u. a. m.)

Ist die Werkstatt Mitglied der Innung (was wahrscheinlich ist), kann dort ein Schlichtungsverfahren beantragt werden. Das ist für sie kostenfrei.