Vorsicht beim Kauf von gebrauchten Artikeln

ZOXS.de
Wesel

Vorsicht beim Kauf von gebrauchten Artikeln von diesem Verkäufer! Nicht zu empfehlen, wenn es zu einem Gewährleistungsfall nach 6 Monaten kommt. Ab dem 6. Monat muss der Käufer im Fehlerfall des gekauften Artikels den Beweis erbringen, das der Fehler schon beim Kauf bestanden hat, das nachzuweisen ist kaum möglich, also 12 Monate Gewärleistung ein Witz. Mein gekauftes Tablett hat nach 9 Monaten ein Defekt, trotz mehrmaligen E-Mail Verkehr, keine Kulanz auf Reparatur möglich, Service nicht zu empfehlen, kaufe nie wieder bei dieser Firma.

Bestell-/Kundennummer: 306-0426563-9726722

Meine Forderung an ZOXS.de:

Reparatur auf Kulanz.

Firmen-Antwort ausstehend seit 8 Jahren, 130 Tagen und 0 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Ihr Ärger ist nachvollziehbar, aber evtl. lösbar. Bei elektronischen Geräten kann man sich direkt an den Hersteller unter Angabe der Seriennummer und des Defekts wenden. Meist bieten die Hersteller für Ihr Produkt eine Garantie von 2-3 Jahren ab Verkaufsdatum. Bei der Garantie trägt der Käufer nicht die Beweislast! s. Link: https://mobil.n-tv.de/ratgeber/Gibt-es-eine-Rest-Garantie--article13695921.html

Unsere buyZOXS Garantie - 12 Monate

Wir sind von der Qualität unserer Geräte überzeugt! Daher erhalten Sie beim Kauf unserer Elektroartikel eine Garantie von 12 Monaten.

Stammt aus den AGB von ZOXS.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann haben Sie lt. den AGB des Händlers neben der gesetzlichen Gewährleistungsfrist eine Garantie auf die Ware von einem Jahr ab Kauftag. Somit haben Sie innerhalb der Garantiezeit das Recht die Ware vom Händler auf dessen Kosten reparieren zu lassen, die Ware umzutauschen oder vom Kauf zurück zutreten, nach Rückgabe der Ware gegen Erhalt des Verkaufspreis gem. § 443 BGB. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben rate ich Ihnen einen Anwalt zu konsolidieren und Ihr Recht auf Garantie notfalls einzuklagen. Aufgrund den vielen Beschwerden zum diesem Händler sehe ich ansonsten schwarz für Sie an Ihr Recht zu kommen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Oh man, mein Vorredner zahlt seine Rechtsschutz wegen Unwissen. Pauschal bei einer Garantie, klagen geht für den Beschwerdeführer mitunter ungut aus. Da die Garantie freiwillig ist und vom Hersteller oder Händler bestimmt wird. Lesen Sie sich genau durch ob der Schaden in der Garantieleistung abgedeckt ist, bevor sie diesem Humbug vom Vorredner glauben schenken. Trotzdem viel Erfolg, gruß Rüdiger

KEIN Händler kann Garantie geben. Die gibt der Hersteller auf freiwilliger Basis.

Konsolidieren kann man Bilanzen, aber keine Anwälte.

Kein Kunde hat so einfach ein Rückgabe- oder Rücktrittsrecht. Der Käufer hat dem Verkäufer ein Nachbesserungsrecht zu gewähren.

Soviel zum Humbug.