27.11.2009 | 10:30 Uhr | 136 Views
Ich habe gerade einen Anruf bekommen. Meine Tochter hätte an einem Internetlottospiel teilgenommen. Sie hätte angegeben, dass sie 18 Jahre sei.
Ich habe erstmal eine Frage - ist Internetlotto nicht verboten?
Meine Forderung an Lotto online:
Stellungnahme
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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27.11.2009 | 10:51 Uhr
Der Autor hat öffentliches Kommentieren erlaubt.
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/32973/1/Verbraucherzentrale-NRW-warnt-vor-Internet-Lotto