Komplette Leistungsstreichung trotz Behinderung!

Viersen

Die ARGE Kreis Viersen/BLZ Willich hat meiner Frau den kompletten Leistungsanspruch (einschließlich Mietkostenanteil) gestrichen. Begründung: Verstöße gegen die Meldepflichten.

Gegendarstellung: Da meine Frau Gehbehindert (80 % Schwerbehindert) ist und längere Strecken nur mit Hilfe zurücklegen kann (Fahrzeug, Begleiter), dies jedoch von der ARGE Viersen/Willich nicht akzeptiert wird (trotz ärztl. Attest), konnten Einladungen nicht wahrgenommen werden.

Nach einmonatlicher Kürzung der Leistung von 30 % folgte sofort die Streichung um 100 %. Als ich mich bei der zuständigen Regionaldirektion NRW, Düsseldorf beschwerte (Beschwerdestelle), fühlten die sich plötzlich nicht verantwortlich.

Nun klage ich beim Sozialgericht (was den Steuerzahler zusätzlich belastet), doch das kann dauern und dauern, da die Gerichte mit Klagen gegen die ARGEN hoffnungslos überlastet sind. Die Leiter der ARGE in Willich und ARGE Kreis Viersen sollten sich angesprochen fühlen!

Meine Forderung an ARGE Kreis Viersen:

Zahlung von zustehender Leistung

Firmen-Antwort ausstehend seit 16 Jahren, 190 Tagen und 14 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Dafür, dass Ihre Frau sich kein Taxi nehmen konnte, sollen die Steuerzahler die Prozesskosten übernehmen, verstehe ich das richtig?

Und außerdem sollten vier Wochen doch eigentlich reichen, um den Gang zum Amt zu schaffen.

Betrifft die Kommentare eines Anonymen: Der Steuerzahler sollte am besten gar nichts übernehmen, aber jeder kann unverschuldet in Not geraten. Wenn für sinnlose Maßnahmen Geld verschleudert wird (dafür gibt es zahllose Beispiele), dann dürfte eine Taxifahrt wohl nicht den Rahmen sprengen. Zudem hatte ich meine Hilfe als Begleiter angeboten, dass jedoch kategorisch von der ARGE abgelehnt wird. Bei einer chronischen Krankheit sind vier Wochen oder vier Monate kein Maßstab. Es gibt Ämter, die sich mehr durch Fingerspitzengefühl auszeichnen, aber es gibt auch Paragraphenreiter. Artikel 1 unseres Grundgesetzes sollte man sich öfters mal in Erinnerung rufen!

@Franko Bernert: "Die Würde des Menschen ist unantastbar" kann aber nun nicht heißen, dass man seine Meldepflicht vernachlässigt. Hier gilt der Gleichheitsgrundsatz. So gesehen, sind die Einwände von "So so" und "Und Außerdem" gerechtfertigt.

Hallo Giuseppe, da gebe ich Dir vollkommen Recht, aber hast Du eine Behinderung mal mitgemacht? Was spricht dagegen, dass ich als Begleiter miteingeladen werde? Warum werden auch die Mietkosten gekürzt? Ich wußte gar nicht, dass meine Frau einen anderen Wohnsitz hat. Alles sehr dubios, was sich die ARGE dabei denkt. Aber wie bereits erwähnt, darüber hat nun das Gericht zu entscheiden, was wiederum den Steuerzahler belastet. Selbst die Ärzte schütteln nur mit dem Kopf!

Auf die Beschwerde(n) wurde nicht reagiert, warum auch, als Beamte(r) hat man es nicht nötig.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

Guten Tag, mit 80 % Behinderung Meldepflicht? Hat man da nicht EU - Rente? Und somit nicht mehr dem Arbeitsamt/Job Center verpflichtet? Ist der Fall inzwischen geklärt?