Kündigung nur per FAX oder POST

Montabaur

Obwohl 1&1 vorgibt eine Internet-Firma zu sein, kann man dort nur kündigen, nachdem man online einen Fragebogen ausgefüllt und ausgedruckt hat.

Der Vordruck muss dann noch per FAX oder POST verschickt werden.

Ich halte das für reine Schikane.

Meine Forderung an 1&1:

Kündigung online ermöglichen!

Firmen-Antwort ausstehend seit 16 Jahren, 173 Tagen und 7 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Ich habe online gekündigt. Sie sollten sich mal besser informieren.

Ich habe ebenfalls online gekündigt, musste aber auch dieses Formular faxen.

Nach Online-Kündigung erhalte ich folgenden Hinweis (auch als Mail)

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Kundennummer: xxx
Vertrag: xxx
Bearbeitungsnr.: xxx

Guten Tag Herr xxx,
Ihre Kündigung haben wir zum Ende der Vertragslaufzeit am 28.02.2010 vorgemerkt. Bitte beachten Sie, dass Ihre Online-Kündigung erst mit Eintreffen der schriftlichen Bestätigung wirksam wird. Senden Sie uns daher bitte innerhalb der nächsten sieben Tage das unterschriebene Bestätigungsformular an die darauf angegebene Adresse per Fax oder per Post zu.

Das Formular können Sie unter https://vertrag.1und1.de ganz einfach abrufen und ausdrucken. Klicken Sie dazu nach dem Einloggen in der linken Navigationsleiste auf 'Kündigungsstatus'.

Wichtig: Falls uns die schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung nicht innerhalb der oben genannten Frist von sieben Tagen erreicht, wird Ihre Online-Kündigung automatisch storniert.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre 1&1 Internet AG

Genau daselbe hab ich auch bekommen...und da steht ja drin, das man den wisch faxen muss.

Das gleiche habe ich auch schon bei Strato, und 1blu gesehen: Bestellung geht online und sofort, aber kündigen geht nur auf Papier.

Ich habe inzwischen eine Kündigungsbestätigung erhalten, und zwar sowohl per Mail als auch per Brief. Möglicherweise war ausschlaggebend, dass ich am 30.12.2009 noch eine Mail an den den neu eingerichteten Dienst "Leiter Kundenzufriedenheit" davis@1und1.de verschickt habe.

So weit mir bekannt gilt auch ein selbsterstelltes und nicht von 1&1 gedownloadfetes Fax als Schriftform.

Die Antwort von 1&1 war, dies nicht anzuerkennen, da
die Kündigung der Schriftform bedarf (Fax ist keine Schriftform?). Stattdessen wurde verlangt, dass ich die Kündigung per ge-downlodatem und dann per Fax an 1&1 zu versendenden Formular zu erledigen habe.
Lt. BGB §309 Abs. 13 ist dies nicht nachvollziehen.

"eine Bestimmung, durch die Anzeigen oder Erklärungen, die dem Verwender oder einem Dritten gegenüber abzugeben sind, an eine strengere Form als die Schriftform oder an besondere Zugangserfordernisse gebunden werden."

In den 1&1 AGBs heisst es dazu:

§ 5.9. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§
127 II BGB findet keine Anwendung). Der Kunde ist auch berechtigt,
online über das 1&1 Kündigungstool (http://vertrag.1und1.de) zu
kündigen

Ich stelle mal folgende Theorie auf: die erhalten nicht nur eine Kündigung am Tag. Mit Hilfe des Vordrucks können sie mit OCR-Software (einscannen, auswerten, ...) den Arbeitsaufwand klein halten, weil das Formular eben elektronisch weiterverarbeitet werden kann.