Ich habe den Versorgungsvertrag meiner alten Wohnung (Europaring 21, 65824 Schwalbach) zum 14.03.2008 fristgemäß gekündigt. Zählerstand (003219,1) und Zählernummer (365000-5084515) wurden sowohl Ihrem Unternehmen als auch dem alten Netzbetreiber mitgeteilt (Email an TelDaFax vom 14.04.2008).
Am 23.06.2008 (!) wurde darauf von Ihrem Unternehmen geantwortet, dass der Zählerstand in die Datenbank aufgenommen wurde. Dennoch könne die Abrechnung noch nicht erstellt werden, da der Zählerstand vom Netzbetreiber noch nicht übermittelt worden sei.
Inzwischen liegt mir eine Bestätigung des Netzbetreibers (Süwag) vor, dass der Zählerstand wie oben angegeben noch im März 2008 an die TelDaFax Energie GmbH bestätigt wurde.
Somit sollte also kein Hindernis mehr bestehen, nach jetzt 6 Monaten die Endabrechnung zu erstellen und mir den Sonderabschlag zurück zu zahlen.
Meine Forderung an TELDAFAX ENERGY:
Endabarechnung erstellen - Rückzahlung des Sonderabschlages
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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