Mahnung mit Inkassovergütungsaufschlag

Am 17.09.08 habe ich eine Mahnung von "acoreus collection services" erhalten, beauftragt von "Ventelo GmbH", Ventelo Call by Call Verbindung, Rechnung vom 26.07.2005.

Hauptforderung des Gläubigers: 2,77 €. Zu zahlende Forderung: 28,70 €.

Von "Ventelo" wurde mir zur Hauptforderung zu keiner Zeit weder Rechnung noch Mahnung zu gesandt.

Von "acoreus collection services" verlangte ich eine Kopie, mit der die "Ventelo GmbH" nach drei Jahren die Forderung an ein Inkassobüro abgetreten hatte. Laut § 280 des Bürgerliches Gesetzbuchs stehe "acoreus collection services" eine Inkassovergütung von 22,50 € zu.

§ 280 (1) BGB besagt: "Schadenersatz wegen Pflichtverletzung. Wenn der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis verletzt, dann kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Das gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat."

Wie bereits oben erwähnt, habe ich nie eine Rechnung oder Mahnung von "Ventelo GmbH" erhalten!

Da mir weder Bankverbindung noch Adresse von "Ventelo Call by Call" mitgeteilt wurden und "acoreus collection services" Schriftwechsel und Zahlungen nur an sie direkt akzeptiert, ist meine Vermutung, dass "acorus colletion services" sich die Daten von "Ventelo GmbH" gekauft hat und sie jetzt vergolden will. Die Überprüfung, ob diese Forderung rechtens ist, wurde von "acoreus collection services" nicht durchgeführt.

Ich soll jetzt beweisen, dass die Forderung zu Unrecht besteht.

Meine Forderung an Acoreus Collection Services:

Rücknahme des Inkassovergütungsaufschlags

Firmen-Antwort ausstehend seit 17 Jahren, 267 Tagen und 10 Stunden.

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ich hatte schon einmal einen ähnlichen Fall bei Tele2, weswegen ich auch nicht mehr über diese telefoniere. Das Ganze ereignete sich ungefähr so: Telekom konnte nicht korrekt abbuchen obwohl Konto gedeckt war. Ich wurde aufgefordert, das Geld zu überweisen, was ich auch tat. Was man mir nicht erzählt hatte: die Beträge für Call by Call waren nicht mit aufgelistet. In der Folge erreichte mich der Brief einer Inkassofirma im Auftrag von Tele2, ich solle einen einstelligen Eurobetrag in Kombination mit einem 2 stelligen Betrag für die Inkassofirma bezahlen. Den genauen Betrag weiß ich nicht mehr, da es schon zu lange zurück liegt. Aber seitdem hat jeder bei mir ein Tele2 Call by Call Verbot. Heute würde ich das auch nicht mehr bezahlen, sondern detailliert hier aufführen. Soll ja schließlich jeder wissen, womit manche Firmen so ihr Geld (versuchen zu) machen.

Ich habe eine Woche früher eine ähnliche Forderung von acoreus erhalten. Bei mir handelte es sich um 2,48€ im Oktober 2005 und ich soll nun - ohne irgendeine Kenntnis von ventelo - 28,33 € zahlen. Ich würde gerne mal wissen, wie die Verjährungsfristen sind, da im Internet zahlreiche Beschwerden über die acoreus-Wuchereien existieren. Es muss doch da irgendwelche Bestimmungen geben.

Diese Unternehmen arbeiten bewußt damit, dass sie die Beweislastverteilung nach der ZPO ignorieren. Daher meine Empfehlung der "Rechnungssteller" wie auch dem Inkassounternehmen den folgenden Text zuzufaxen (Faxsendeprotokoll aufheben) "Ich habe bislang weder eine Rechnung oder Forderungsaufstellung zu der von Ihnen aufgeführten Gebührenforderung erhalten. Bitte substantiieren Sie daher Ihre Ausführungen nach den Beweisregeln und Beweismitteln der ZPO. Rein vorsorglich weise ich darauf hun, dass ich nicht im Wege eines Mahn- oder Inkassoverfahrens zahlen werde. Sollten Sie erstmals in einem Gerichtsverfahren ihre Ausführungen tatsächlich substantiieren koönnen, werde ich gem. § 93 ZPO Kostenauferlegung zu Ihren Lasten beauftragen" Dann zuwarten, bis sich ein RA meldet - in der Regel werden die Briefe zuvor ohnehin nicht gelesen - der dann einsieht, dass er den Vorgang nicht beweisen kann.

Sorry - natürlich mus es heißen: "Ich habe bislang weder eine Rechnung oder Forderungsaufstellung zu der von Ihnen aufgeführten Gebührenforderung erhalten. Bitte substantiieren Sie daher Ihre Ausführungen nach den Beweisregeln und Beweismitteln der ZPO. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich nicht im Wege eines Mahn- oder Inkassoverfahrens zahlen werde. Sollten Sie erstmals in einem Gerichtsverfahren ihre Ausführungen tatsächlich substantiieren können, werde ich gem. § 93 ZPO Kostenauferlegung zu Ihren Lasten beauftragen" Dann zuwarten, bis sich ein RA meldet - in der Regel werden die Briefe zuvor ohnehin nicht gelesen - der dann einsieht, dass er den Vorgang nicht beweisen kann. Wenn nichts anderes mehr hilft, dem Anwalt antworten, dass man - falls er weiter Forderungen unterstützt ohne diese zu prüfen, man Ihn bei der für Ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer, Hr... Tel.... melden wird. Zusätzlich den Vorgang mittels Beschwerde bei der Bundesnetzagentur vortragen - dies führt wohl zu einer formellen Prüfung, die wohl im Gegensatz zu dem angebotenen "Ombutsmannverfahren" kostenlos ist. Hat man natürlich ursprünglich einmal eine Rechnung erhalten und hat darauf Bezug nehmend schon geantwortet sieht die Sache natürlich schlecht aus...

Acoreus ist in der Tat eine ganz feine seriöse Firma. Auch ich erhielt eine Rechnung über einen kleinen Betrag plus Aufschlag, die ich bezahlte. Seitdem erhalte ich dennoch regelmäßig Schreiben dieser Inkassofirma, die diese Zahlung trotz eines Hinweises von mir beharrlich ignorieren und weitere Phanstasiesummen fordern. Sicher läßt sich der eine oder andere davon unter Druck setzen und zahlt, um sie los zu werden. So wird sie sich eine goldene Nase verdienen. Also: nicht zahlen!

Auch ich habe eine Rechnung vom 24.9.2008 von acoreus collection service erhalten. Angeblich hätte ich bei Ventelo noch 4,94€ aus dem Jahre 2005 offen. Die Gesamtforderung von diesen acorues beträgt nun über 30,00€. Das ist ein Betrug der hier stattfindet und wenn man diese bezahlt, wird die Firma weiter machen und weitere Forderungen stellen. Ich werde eine Strafanzeige gegen die Inkassofirma stellen.

ich würde von denen erst mal einen lückenlosen Nachweis verlangen, daß diese Forderung auch tatsächlich besteht. Z.B. Gesprächszeiten, angewählte Nummern, etc. Erstens werden diese Dinge vermutlich gar nicht vorliegen und zweitens verursacht diese Recherche sehr viel Arbeit, so daß die unlautere Absicht, aus einer Minimalforderung etwas größeres zu machen unrentabel wird.

Ich habe vor ein paar Tagen eine ähnliche Forderung über 1,19 Euro erhalten. Die scheinen da viele Leute über den Tisch ziehen zu wollen. Habe erst mal den Text von Dau hingeschickt. Bin gespannt was da nun kommt. Gruß BO

Moin, da hat Ventelo offenbar massig Mini-Forderungen aus 2005 an Acoreus verkauft. Forderungen, die am 31.12.2008 verjähren! In meinem Fall (Schreiben ging heute ein) beträgt die Ursprungs-Forderung 2,72 Euro, zu zahlen wären 28,62 Euro. Ob die Ursprungsforderung berechtigt ist oder nicht weiß ich schlicht nicht (das Stichwort 'Telekom-Mahnungen' ohne CbC-Summen zieht sich ja wie ein roter Faden durch das Netz!). Ganz sicher aber habe ich NIE eine Rechnung, Zahlungserinnerung oder Mahnung von Ventelo erhalten. Dementsprechend mein Verdacht: Ventelo hat für diese Kleinbeträge nie Rechnungen versendet und die Forderungen jetzt einfach im Paket weitergegeben - um so vielleicht noch an 5 oder 10% der Summe zu kommen - ohne auch nur eine einzige Rechnung schreiben zu müssen. Wenn dem so wäre, dann wäre am Ende Acoreus ebenso verarscht worden wie wir uns jetzt fühlen und es wäre zu hoffen, daß dann Acoreus seinerseits gegen Ventelo vorgeht - denn das riecht nach sittenwidrigem Verhalten! Bleibt die Frage nach dem angemessenen Vorgehen. Einschreiben Rückschein scheint mir mit Kanonen auf Spatzen geschossen zu sein, Kontaktformular dagegen sehr sorglos. Telefon ist sowie kaum nachweisbar (nur DASS man angerufen hat, nicht aber der Inhalt). Ein geeigneter Text ist ja oben schon gepostet worden. Vielen Dank für die vielen Tips U.S.

Ich hatte die 1 Mahnung bekommen und nun heute die 2. Mahung. Es handelt sich um die "Letzte aussergerichtliche Mahnung" Was können die jetzt machen wenn ich nicht bezahle oder soll cih lieber bezahlen???? Oder sollte ich doch lieber dass Inkassobüro anschreiben ??? Vielen Dank im voraus Mfg Felix Br.

Hallo, mich ereilt der "Spaß" gerade heute: angeblich schulde ich der Ventelo 1,39Euro - heute kam von acoreus diese Behauptung. Der Betrag sei angeblich aus einer Rechnung vom 15.3.2004! Dank acoreus sind es nun schon 19,70€. Eine Frechheit, alles bezahlt (über Telekom) und jetzt dieser Versuch des Dummenfangs. Verjährung. Gab es nicht einmal eine Festlegung der RegTP, wonach Rechnungen zeitnah zu versenden sind (Mahnungen ebenfalls), damit der Verbraucher die Möglichkeit hat, dies zu kontrollieren und nachzuvollziehen?

Habe vergessen zu sagen dass es sich eigentlich um 1,80 Euro handelt, es aber mit den ganzen Gebühren über 23 Euro sind.

Hallo, auch bei mir hat Acoreus heute zugeschlagen. Wie ich gelesen habe, stammen Eure Forderungen alle aus dem Jahr 2005. Na dann haltet Euch jetzt mal gut fest. Die Forderungen die Acoreus bei mir geltend macht stammen alle von Ventelo und aus dem Jahr "2004". Aus 1,69 € wurden dann mal eben 20,05 €. Auch ich habe keine Rechnung, Zahlungserinnerung oder gar Mahnung von Ventelo im Vorfeld erhalten.

Ich habe heute ebenfalls eine Forderung von fast 30 € von der acoreus, die im Auftrag von Ventelo handeln, erhalten. Nach einem netten Gespräch mit der Verbraucherstelle der Bundesnetzagentur, wurde mir folgendes Verhalten nahegelegt: Obwohl die Verjährungsfrist, die laut Netzagentur 3 Jahre beträgt, längst abgelaufen ist(meine Rechnung ist aus 2004), soll ich Widerspruch gegen die Forderung einlegen. Gleichzeitig solle ich die Vorlage eines Prüfungsprotokolls gem. § 45i TKG fordern (siehe http://www.buzer.de/gesetz/6833/a148912.htm). Die Erstellung dürfte schon aus Datenschutz rechtlichen Gründen nicht möglich sein, da Verbindungsdaten nur ein 1/2 Jahr gespeichert werden dürfen. Und ohne detaillierten Gesprächsnachweis haben die keinen haltbaren Beweis. Denn Ventelo muss beweisen wann, wo, mit wem ich wie lang telefoniert habe und nicht umgekehrt. Desweiteren riet mir die Verbraucherstelle ggf. bei der Staatsanwaltschaft Anzeige zu erstatten.

Am 17.09.2008 erhielten meine Eltern auch eine Mahnug von acoreus collection services. Auftraggeber auch hier: Ventelo Call by Call. Die Forderung von Ventelo liegt bei 1,96 Euro vom 10.01.2005 Insgesamte Forderung: 20,32. Meine Eltern konnten mit dieser Rechnung nichts anfangen. Denn erstens, verfügen sie über keinen Internetzugang und wissen nicht einmal was call by call ist. Rechnung, Zahlungserinnerungen und Mahnung fehlen auch hier. Nach meinen Recherchen im Internet bin ich auf eine große Anzahl von Beiträgen in Internetforen gestoßen, bei denen die Firma acoreus collection services gmbH die Hauptrolle spielt. Und das nicht erst seit kurzem. Gegen dieses Unternehmen sollte gehandelt werden. Ich werde alles weiterleiten an die Verbraucherzentralen. So eine Vorgehensweise sollte nicht ohne Konsequenzen bleiben

Ich würde prophylaktisch und im Vorfeld einmal alle Forderungen ablehnen und um genaue Dokumentation bitten. Z.B. Rechnungen, wann versandt, wie kam der Vertrag genau zustande, welche Nummern wurden wann angerufen, etc. etc. Das dürft diese Komiker schon in arge Bedrängnis bringen. Es riecht regelrecht nach einer neuen Betrugsmasche.

Ich merke schon, ich sitze nicht alleine in diesem Boot.... Mir ist allerdings bei dem Schrieb, den ich erhalten habe folgendes aufgefallen: Unter der Auflistung der phantastischen Kosten und Gebühren steht,.... dass gerichtliche Massnahmen durch unseren AUFTRAGGEBER gegen sie eingeleitet werden etc etc.Das hört sich für mich so an,als ginge der ganze Mist zurück an Ventelo, wenn man schlicht und einfach nicht reagiert. Daraufhin müsste der Auftraggeber ja dann seine Forderungen mal an mich richten, was er noch nie tat. Ich werde Azoreus total aussen vor lassen, wenn mir nicht jemand sagt, dass das ein schwerer Fehler ist. Die ober-absurde Sache ist die: vor genau einem Jahr bekam ich schon einmal genau die selbe Zahlungsaufforderung, welche ich dummerweise sogar bezahlt habe. Ist vielleicht schon mal einer vor Gericht gezogen? Das fände ich sehr interessant raus zu kriegen!

Ich bin auch einer, der von acoreus Post bekommen hat und das alles nicht mehr nachvollziehen kann bzw. von Ventelo noch nie etwas gehört hat. Mich würde auch interessieren, ob acoreus auf solch einen Widerspruch mit der Forderung des genauen Gesprächsnachweises reagiert hat und wenn ja, wie. Ich würde jetzt die Sache auch eher aussitzen, da ich mir kaum vorstellen kann, dass acoreus wegen diesem Quatsch vor Gericht zieht. Oder ist das absolut nicht ratsam? Sollte ich auch besser diese Gesprächsnachweise einfordern und dann abwarten?!

Von acoreus (Nutzen Sie unseren umfangreichen Onlinezugang im Internet unter www.acs-inkasso.de Angabe von Internet Passwort je Aktennummer) keine Antwort Laut acoreus Hauptforderung und Mahnspesen des Gläubigers Ventelo GmbH ( kein Angabe von Inkasso Auftrag ) Firmen Antwort nach 16 Tagen immer noch offen . Strafanzeige gegen die Geschäftsführer Thomas Gläßer und Stephan Vila mit Sitz der Geselschaft Neuss Handelsregister Amtsgericht Neuss HRB 10924 würde vieleicht ein Schriftwechsel ermöglichen .

Auch ich habe schon 2 Schreiben von besagter Fa. mit Forderungen vom 13.4.2004 ! erhalten. Alle meine Telefonrg. werden von der Telekom eingezogen, Kto. war auch immer gedeckt, daher werde ich mich von dieser dubiosen Fa. auf keinen Fall unter Druck setzen lassen. Habe mal im Internet recherchiert und anscheinend läuft diese Tour bereits seit Jahren? Mich würde mal interessieren, ob hier jemals ein Fall vor dem tatsächlichen Amtsgericht gelandet ist oder ob die Betroffenen am Ende doch mürbe wurden und gezahlt haben??? Ich hoffe ja nicht, denn das gibt der "Geschäftsidee" ja nur weiteren Zündstoff. Ich schlage vor, dass wir alle abwarten, bis ein Schreiben vom Amtsgericht kommt (was ich arg bezweifele!), um dann Widerspruch einzulegen. Wenn es nicht so arm wäre, könnte man fast drüber schmunzeln, wie manche Firmen arbeiten und Geld verdienen.