04.10.2008 | 10:59 Uhr | 413 Views
Angeblich soll ich eine Probe von Etwas bekommen haben.
Mir ist nicht einmal bekannt, von was überhaupt!
Von mir sei innerhalb von zwei Wochen kein Widerspruch eingelegt worden und somit sei ein Abo in Kraft getreten. Dafür soll ich nun 90 € bezahlen.Als ich der Zahlungsaufforderung widersprach und alles, was diese Leute über mich haben, kündigte, wurde ich per e-Mail darüber belehrt, dass ich bezahlen müsse, da das Widerrufsrecht zeitlich abgelaufen sei.
Kann das rechtens sein?
Meine Forderung an Magolino:
Die Zahlungsaufforderung muss doch ungültig sein oder ungültig zu machen sein.
Firmen-Antwort ausstehend seit 17 Jahren, 256 Tagen und 8 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 2
das erinnert sehr stark an die Masche von Wertexperten / Megadownloads, etc. oder wie immer die heißen. Ich würde um Übersendung der lückenlosen Vertragsunterlagen sowie Rechner IP, etc. bitten.
Meist sind diese "Abos" in der Tat ungültig! Entweder taucht die Geldforderung gar nicht, zu klein oder versteckt auf. Somit wäre auch ein Anfechten weit nach der Widerspruchsfrist möglich... Aber wie schon Hans Flick sagte, am besten sollen die doch erstmal beweisen wer wann was in Anspruch genommen haben soll.