Die GFO Jaklitsch Hausverwaltung nennt sich zwar Hausverwalter, tut aber nichts für das Geld, was sie jeden Monat von den Eigentümern erhält.

Der Vertrag wurde mit der GFO und den Eigentümern 2007 abgeschlossen. Anfang 2009 wurde der Vertrag gekündigt und Hr. Jaklitsch als Eigentümer der GFO hatte bis dahin nicht einmal eine Nebenkostenabrechnung für 2007 erstellt.

Er ließ die Anrufe und Schreiben der Eigentümer unbeantwortet. Offene Forderungen an die Bauträger bezüglich Erfüllung der Leistungen wurden von GFO im Namen der Eigentümer nie gestellt, obwohl er dies, als er einmal zu erreichen war, anscheinend gemacht hat.

Nach mehrmaliger Aufforderung zur Erfüllung seiner Aufgaben wurde der Vertrag durch die Eigentümer gekündigt. Nach der Kündigung hat sich die GFO vom Konto der Eigentümer vier Monate lang weiterhin bedient.

Meine Forderung an GFO Immobilien und Vermögensverwaltung:

Rückerstattung der Beträge, die vom Konto der Eigentümer unberechtigt abgehoben wurden.

Firmen-Antwort ausstehend seit 16 Jahren, 133 Tagen und 19 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Sprechen sie mit ihrer Bank. Unberechtigte Abbuchen können unter Umständen bis zu 13! Monaten storniert werden.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

Das scheint kein Einzelfall zu sein, auch bei uns ist Herr J. seit Monaten nicht erreichbar, der Vertrag ist ausgelaufen, aber Leistungen wurden keine erbracht und selbst die Unterlagen wurden nicht zurückgegeben.
Herrn J. bzw. die Firma GFO als Abzocker zu bezeichnen, scheint mir gerechtfertigt und der einzige Ausweg ist wohl eine gerichtliche Klärung!

Ihr habt Recht, ich versuche auch, die zu erreichen, keiner meldet sich. Ich brauche meine Papiere, damit ich meinen Jahresausgleich machen kann.

Von der Untätigkeit der GFO Hausverwaltung mit Herrn Jaklitsch ist auch unsere Eigentümergemeinschaft betroffen. Als GmbH besteht bei der GFO ein besonderes Risiko, dass zu einem schnellen Handeln zwingen wird.

Auch meine WEG ist betroffen. Obwohl es Herrn J. offenbar sehr gut geht (noch), ist er seit ca. 2 Jahren nicht in der Lage, den Hausverwaltervertrag zu erfüllen.
Ich bereite nun eine Anzeige wegen Betruges u. a. vor, sollte die GfO die in der ausgesprochenen Kündigung gestellten Forderungen nicht erfüllen. Weiterhin ist eine Gewerbeuntersagung in Vorbereitung