14.02.2010 | 09:48 Uhr | 1012 Views
Nach Übergang zur Rente wurden die Beiträge zur Krankenkasse vom Arbeitsamt und von der Rentenversicherung gezahlt, aber die Rente wurden mir nicht ausbezahlt, sie wurde vom Arbeitsamt kassiert.
Also wurden für das gleiche Geld die Beiträge zweimal abgezogen.
Nach Meinung der AOK sei dieses aber korrekt.
Darauf ergibt sich eine Betrag von 184,43 €,die von Krankenkasse zurück zu zahlen sind.
Meine Forderung an AOK Krankenkasse:
Erstattung von 184, 43 €
Firmen-Antwort ausstehend seit 16 Jahren, 126 Tagen und 5 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 4
Wenden Sie sich mit diesem Problem an den VdK (http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1) in Ihrem Ort. Die helfen Ihnen weiter und erklären die Zusammenhänge.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Nach einem zweiten Schreiben an die AOK habe ich noch keine Antwort bekommen, aber die Rentenversicherung hat sich bei mir gemeldet. Nur habe ich ihnen die Fragen gestellt, ob sie die Sozialbeiträgen an die Krankenkasse weitergeleitet haben. Mit der Bitte, dass sie mir die Fragen mit ja oder nein beantworten. Darüber haben sie keine klare Antwort gegeben, nur sie sind die Fragen umgegangen und mir nach §335 Abs.2 und Abs.5 SGB III hingewiesen.
Nach Angabe der Deutschen Rentenversicherung würden die sozialen Beiträgen an das Arbeitsamt abgeführt.