Pauschale Abrechnung des Mehrverbrauchs

FlexStrom AG
Berlin

Ich bin seit dem 01.03.2008 Kunde der FlexStrom AG und erhielt am 04.01.2010 meine Abrechnung für den Zeitraum vom 01.03.2008 bis 28.02.2009.

Eine ab dem 01.10.2008 gültige Preiserhöhung wurde bei der Berechnung des Paketpreises entsprechend Lastprofilkurve korrekt berücksichtigt, während der Mehrverbrauch komplett zu dem von 18 ct je kWH auf 23,3 ct je kWh erhöhten Preis abgerechnet wurde. Auf meine Anfrage hierzu teilte man mir per 18.01.2010 mit, dass man mich rechtzeitig über die Preisanpassung informiert hätte, am 01.02.2010 erfuhr ich, dass meine Mehrverbrauchskosten erst nach der Preisanpassung zustande kamen und am 16.02.2010 versuchte FlexStrom mir noch einmal zu erklären, dass ein Mehrverbrauch "...erfahrungsgemäß in den letzten Monaten der Belieferung ..." entsteht. Meine Frage an welcher Stelle der AGB ich diese Erfahrungen nachlesen könnte, blieb hingegen unbeantwortet.

Ich bin froh, dass man hinsichtlich des Paketpreises zumindest nicht davon ausgeht, dass mein Stromverbrauch (...erfahrungsgemäß...) erst nach der Preiserhöhung begonnen hat, bestehe jedoch auch für den Mehrverbrauch auf eine Abrechnung nach dem Standardlastprofil der VDEW.

Meine Forderung an FlexStrom:

Korrigierte Jahresrechnung

Antwort auf die Beschwerde vom 21.02.2010
FlexStrom AG

Abteilung: Pressestelle

22.02.2010 | 08:08 Uhr

Sehr geehrter Herr Wernitz,

bitte schicken Sie mir eine kurze Mail mit Vertragsnummer und Anliegen an marc.breidbach(AT)FlexStrom.de Ich werde mich gerne darum kümmern.

Freundliche Grüße

Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG

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So ist das bei Flexstrom, alle zum Nutzen u. Schutz des Verbrauchers eingearbeiteten Regularien erhalten dort eine andere Auslegung. Das mutiert dann meist zu höchst fragwürdigen, aber für Flexstrom äußerst profitablen "Abrechnungsvorteilen".
Dank auf jeden Fall für Ihre Veröffentlichung.
Somit dürfte für jeden noch Flexstromkunden klar sein, zum Termin der Erhöhung, eine Mitteilung über den Zählerstand per Einschreiben zu übersenden. Denn nur so ist man rechtl. auf der sicheren Seite.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

Meine Beschwerde wurde nun sehr schnell gelöst - vielen Dank an Flexstrom/Herrn B. PS: Die korrigierte Rechnung ist wieder falsch, diesmal jedoch zu meinen Gunsten. Was bleibt, ist ein Kopfschütteln und große Neugier auf die nächste Rechnung...