Ärger mit dem Arbeitsamt

Ich habe am 07.10.08 einen Antrag auf Kostenzuschuss für Heizungskosten gestellt.

Nach zwei Wochen habe ich dann telefonisch nachgefragt und zur Antwort bekommen: "Das dauert vier Wochen!"

Jetzt, am 07.11.08, habe ich nochmals angerufen und folgendes zu hören bekommen: "Der Antrag ist noch nicht beatbeitet."

Da greift man sich doch an den Kopf und fragt sich, was die den ganzen, lieben Tag machen! Man will doch mit dem Geld die Heizölrechnung bezahlen, und die lassen einen hängen! Aber das werden die mutmaßlich, tun weil ich mich schon einmal beschwert habe!

BITTE HELFEN SIE MIR!!!!!

BG-Nr.: 09404BG0001718, ARGE SGBII Landkreis Greiz, Fr. Friedewald!

Meine Forderung an Arbeitsamt:

Die Erstattung des Heizölpreises vom Antrag für Kostenzuschuss

Firmen-Antwort ausstehend seit 17 Jahren, 225 Tagen und 8 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Man bekommt bei Arbeitslosigkeit einen Kostenzuschuss für Heizungskosten??? Ist das neu?

Arbeitsagentur Harz IV SGB I-..... Leitfaden ALG II Sozialhilfe von A bis Z ISBN 3-932246-78-0 2009 €10 http://tinyurl.com/leitfaden-alg2

Arbeitsagentur . Frag-einen-Anwalt http://tinyurl.com/alg2-frag-einen-anwalt

Arbeitsagentur.. Kundenreaktionsmanagement http://tinyurl.com/arbeitsagentur-beschwerden http://tinyurl.com/aa-beschwerdeformular Wenn das AA-Beschwerdeformular aufgrund von Sonderzeichen streikt, schreibe die Beschwerde in Google Docs und verwende ersatzweise ein Link von Google Docs http://docs.google.com/

Auskunftspflichten gemäss §15 SGB I:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/15.html

ALGII Leitfaden, Tacheles e.V., Frankfurt

http://www.scribd.com/doc/27384970/Auskunftsrecht-SGB-I-000