Ich muss den ganzen Beschwerden hier zustimmen.
Ich habe innerhalb des Probeabos zwei mal gekündigt (per Post und per E-Mail), das interessiert diese Firma aber einfach nicht und es wurde weiterhin abgebucht.
Nachdem ich diese Abbuchungen zurückgehen ließ, schaltete sich eine dubiose Inkassofirma ein. Die behaupten doch tatsächlich, meine beiden Kündigungen nicht erhalten zu haben.
Es ist sowieso sehr suspekt, dass mich da scheinbar Frauen angeschrieben haben sollen, die meines Erachtens eher aus einem Modellkatalog stammen. Ich bin 60 Jahre alt und das ist für mich ein Märchen, dass sich da junge Frauen zwischen 20 und 25 für mich interessieren sollen.
Das riecht ganz schwer nach Abzocke. Trotz mehrerer Schreiben löschen die auch einfach meinen Account nicht.
Meine Forderung an Medusa United Media:
Einstellung der Mahnungen und Löschung des Accounts
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 12
Http://www.teltarif.de/abmahnung-anwalt-amtsgericht-marburg-schadensersatz/news/38009.html
Es hat sich niemand gemeldet, es werden weiterhin einfach wilde Drohungen über ein dubioses Inkassounternehmen versandt, mehr nicht. MfG Michael Engesser
Alles sehr seltsam, das interessiert die nicht.
Anfangs hatte ich mich auch geärgert, mittlerweile macht´s schon Spaß. Insbesondere zu lesen, wie viel Leute darauf reinfallen. Unglaublich...
Wie kriegt man die los?
Ganz einfach.
1. Einzugsermächtigung bei der Bank stoppen.
2. E-Mails auf Spam setzen und automatisch löschen
3. Post direkt in Papierkorb, egal von wem die kommt
und schon sind sie weg, die komischen Flirtcafe´ler und Fairmount Heinies
4. Den Sommer, der vor der Tür steht, geniessen und in einem richtigen Cafe flirten.
In diesem Sinne...
Hey, schreibt alle an Sat 1 Akte2010! Die helfen euch. Je mehr schreiben, desto schneller gehen die gegen die vor!
Hier mal ein link: www.sat1.de/ratgeber_magazine/akte/kontakt/42781/
Habe mich grade an Akte gewendet und meinen Fall dort hingeschrieben!
Hallo, leider habe ich mich bei denen auch angemeldet und bin in der Zwischenzeit in das sechs monatige Abonement drin habe, aber heute die Kündigung geschrieben, die ich per Einschreiben schicke, werde da die Firma dafür unterschreiben muss, dass sie den Brief bekommen haben.
Bin mal gespannt, was passiert.
Man merkt übrigens sofort, daß die drei letzten Kommentare von der gleichen IP-PC-Adresse geschickt wurden. Soll wohl teilweise witzig sein --lol--
@R.B.
Und woran "merkt" man das?
Http://www.konsumer.info/wp-content/AG-Marburg-Urteil-vom-08.022010.pdf
Bahnbrechendes Gerichtsurteil: Wie Sie gegen Abofallen-Betreiber im Internet zurückschlagen
13.04.2010 22:20
„Opendownload“, „Softwaresammler“, „Top-of-Software“ – die bekanntesten Abofallen im Internet. Hunderttausende sind wütend auf die Betreiber dieser Seiten. Wer auf der Suche nach Gratis-Software nicht ganz genau hinsieht, sich auf oben genannten Seiten registriert, wird in der Folge förmlich bombardiert: mit Rechnungen und gefährlich klingenden Mahnschreiben. Aus Angst vor höheren Kosten oder gar einem Gerichtstermin zahlen viele den Betrag zwischen 96 und 138 Euro. Die Abzocker machen so im Jahr zweistellige Millionengewinne. Aber gleich zwei Gerichtsurteile könnten dieses „Geschäftsmodell“ jetzt ins Wanken bringen. „Beihilfe zum Betrug“ – so urteilen Richter über das Vorgehen der einschlägig bekannten Inkasso-Anwälte. AKTE-Reporter zeigen, wie Abofallen-Opfer jetzt den Spieß umdrehen können! AKTE 20.10 über ein Aktenzeichen, das die Abzocker knackt, Verbraucherzentrale Hamburg, Alles was Recht ist: Urteile im Namen des Volkes, Abgezockt - was jetzt?> Was meinen Sie zu dem Thema? Diskutieren Sie im Forum.
Wendet euch an Sat 1, akte 2010, oben ist der Link! Je mehr sich an die wenden, desto schneller unternehmen die was.
Also:
1- Nicht bezahlen und Geld rückbuchen
2- E-Mails nicht lesen und sofort löschen
3 - An Sat 1, akte 2010 wenden
Hier mal ein Link: www.sat1.de/ratgeber_magazine/akte/kontakt/42781/
Es hat sich nichts getan, die Firma rührt sich einfach nicht.
Ich würde allerdings den gesamten Vertrag widerrufen, unter Hinweis folgender Tatbestände:
Dazu fällt mir spontan folgendes ein:
Knebelvertrag
Als Knebelvertrag bezeichnet man umgangssprachlich ein Vertragswerk, das darauf abzielt, eine Vertragspartei möglichst langfristig in einem unausgewogenen Vertragsverhältnis festzuhalten. Meist wird das erreicht durch die Gestaltung von Kündigungsfristen oder -bedingungen, Ausnutzung von scheinbaren Vorteilen für die „geknebelte“ Partei
§ 138 bgb (Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher) (1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung stehen.
§ 119 (Anfechtbarkeit wegen Irrtums) (1) Wer bei Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtume war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, daß er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde. (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen wird.
§ 123 (Anfechtbarkeit wegen Täuschung und Drohung) (1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten. (2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen mußte. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen mußte.
Strafanzeige mitunter äußerst interessant unter:
§ 240 Strafgesetzbuch Nötigung unter Hinweis auf die Verweigerungen der §§ 119 (Anfechtbarkeit wegen Irrtums) und § 123 (Anfechtbarkeit wegen Täuschung und Drohung)
Sowie § 263 Betrug unter Hinweis auf ein offensichtlich gem. § 138 BGB (Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher)
Abbuchungserlaubnis natürlich sofort widerrufen. Die Firma auffordern, binnen einer Frist von zehn Tagen den Vertrag zu stornieren, andernfalls ergeht Strafanzeige.