Habe mir am 9.4.10 eine Waschmaschine online bestellt.
Zahlung ist mit paypal sofort raus an myby. Nur, da sich der Status nicht geändert hatte, habe ich mal die kostenpflichtige Hotline angerufen.
Die hat mir dann freundlicherweise mitgeteilt, dass die Waschmaschine überhaupt nicht lieferbar sei, sie mir dafür aber einen Gutschein über 5,-- € schicken und auch das Geld zurück überweisen würden.
Meine Forderung an Myby:
Ich möchte eine vergleichbare Waschmaschine ohne Aufpreis!
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
Meine Güte, was soll das denn? Man hat Ihnen doch angeboten, das Geld zurück zu überweisen?
Nehmen Sie das an, obendrauf gibts noch 5,- €, und holen Sie woanders eine Waschmaschine.
Irgendwo im Kleingedruckten wird schon stehen "solange Vorrat reicht" (sinngemäß).
Wenn Sie Ihr Geld nicht wiedersehen, dann haben Sie Grund zur Beschwerde... Und was Sie mit dem 5,- € Gutschein machen, einlösen oder verbrennen (was wahrscheinlich die bessere Wahl ist), bleibt Ihnen überlassen.
Wenn ich mir die Beschwerden hier ansehe http://de.reclabox.com/beschwerden/myby, dann kann ich "Kein Jeck" nur zustimmen. Sie können wirklich nur hoffen, daß Sie Ihr Geld wieder zurück bekommen.
die firma hat mir einen gutschein über 15 € gesendet und meint ihre verkäufe wären nur unverbindlich laut agb´s also besser die finger von solch einen großen unternehmen lassen. den sie wollen damit ja nur ihre teuren sachen weg bekommen.