Nach Anbieterwechsel zum 31.12.2010 erhielt ich (Kundennummer: 1100373642) von "E WIE EINFACH" Anfang Februar 2010 eine Schlussabrechnung mit falschem, d. h. zu hohem Gaszählerstand.
Am 02. Februar bat ich "E WIE EINFACH" um Korrektur der Abrechnung und teilte den richtigen Zählerstand mit.
Bis heute warte ich, trotz mehrmaliger Aufforderungen, auf eine korrigierte Endabrechnung und Erstattung des Differenzbetrages. Seit einem viertel Jahr (!) vertröstet mich "E WIE EINFACH" auf eine fehlende Bestätigung meines Netzbetreibers (der zum 31.12.2009 aber überhaupt keine Ablesung vorgenommen hat!).
Natürlich ist klar, dass die Motivation, sich um überhöhte Endabrechnungen zu kümmern, nicht besonders hoch ist, da die Abschlagszahlungen ja bereits kassiert wurden. Von einem seriösen Anbieter würde ich mir aber ein anderes Verhalten wünschen.
Weiterer Ärger und Aufwand ist absehbar, da ich die ganze Angelegenheit jetzt meinem Rechtsanwalt übergeben muss.
Meine Forderung an E WIE EINFACH Strom & Gas:
Korrektur der Schlussabrechnung
Antwort auf die Beschwerde vom 08.05.2010
Sehr geehrter Kunde,
wir haben zwischenzeitlich den Zählerstand von Ihrem Netzbetreiber bestätigt bekommen und konnten somit die korrigierte Rechnung erstellen.
Diese geht Ihnen nun kurzfristig zu.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Donges
Leiterin Presse/PR
E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
kommentare und trackbacks 8
Beschweren Sie sich bei Ihrem örtlichen Versorger. Solange der den Zählerstand nicht korrigiert, kann E wie Einfach (ist übrigens EON) nicht abrechnen. Die Schuld liegt alleine beim örtlichen Betreiber, da nur dieser für die Durchleitung und die Zähler(stände) zuständig ist.
Sorry, sehe ich anders: Vertragspartner sind der Endabnehmer und E wie Einfach. Der Zählerstand wurde vom Kunden mitgeteilt und kann jederzeit kontrolliert werden. Wieso sollte E wie Einfach mit den Angaben keine korrekte Abrechnung machen können?
Mindestens eine vorläufige Abrechnung auf Grund der Kundenangaben wäre möglich.
@ReclaBoxler-8573292
Wenn Sie das anders sehen, ist das Ihr Problem, aber Fakt und Rechtslage ist nun mal, dass der Betreiber des Netzes für Zähler und Zählerstände verantwortlich ist, weil ihm diese Geräte gehören.
Das steht ind AGBs aller Versorger und ist auch rechtlich abgesichert. Bei Störungen in der Versorgung müssen Sie sich auch an den Betreiber des Netzes wenden und nicht an den Lieferanten, weil letzterer überhaupt keinen Einfluss darauf hat.
Nachtrag: An meinem Netzbetreiber liegt die fehlende Endabrechnung definitiv nicht: Habe heute, 14.05., von meinem Netzbetreiber, auf Anfrage von mir, eine Mail mit folgendem Inhalt erhalten: "Der korrekte Zählerstand per 31.12.2009 wurde bereits am 12.02.2010 an E WIE EINFACH übermittelt. Ihrem Wunsch entsprechend haben wir heute den o.g. Zählerstand per E-Mail bestätigt und um Rechnungsstellung gebeten."
D.h., E wie Einfach hat trotz des am 12.02.2010 von meinem Netzbetreiber korrekt gemeldeten Zählerstandes bis heute keine Korrektur der falschen Endabrechnung vorgenommen.
Obwohl mir mein Netzbetreiber mitteilte, daß der korrekte Zählerstand per 31.12.2009 bereits am 12.02.2010 an E WIE EINFACH übermittelt wurde, habe ich von dort bis heute (15.05.) keine korrekte Schlußabrechnung erhalten.
Kann das wahr sein, seit acht Tagen ohne Antwort? Was für ´n trauriger Kundendienst!
Korrigierte Schlußabrechnung wurde erstellt, Erstattungsbetrag aber noch nicht überwiesen.
Erstattungsbetrag wurde zum 28.05. überwiesen. Immerhin schriftliche Entschuldigung erhalten. Fast sechs Monate auf mein Geld gewartet, das ist absolut inakzeptabel! Mir ist absolut unverständlich, weshalb E wie Einfach Kundenangaben zum Zählerstand nicht akzeptiert, zumal eine Kontrolle jederzeit möglich ist. Positiv ist immerhin, daß E wie Einfach auf Beschwerden in der Reclabox reagiert. Hier scheinen sich einige andere Firmen ja regelmäßig "tot" zu stellen. Trotzdem, als Kunden hat man mich verloren!