Kontensperrung nach nicht erhaltenem Mahnbescheid

Betrifft Aktenzeichen YA 0924869. Mir wurde auf Veranlassung der o.g. Kanzlei das Konto gesperrt. Ursprungsforderung Eays Cash GmbH vom 08.09.2009. Umzug im Oktober 2009 und zeitnahe Ummeldung an die neue Adresse - ebenfalls Oktober 2009.

Mahnungen und Mahnbescheid vom 10.02.2010 haben den Empfänger nicht erreicht - da an die frühere Anschrift adressiert. Anzumerken ist, dass an der bisherigen Adresse nach wie vor die Eltern wohnen - also, auch ein Briefkasten mit gleichem Namen vorhanden ist.

Eltern können sich allerdings nicht an entsprechende Schreiben erinnern. Dringende Frage: Gilt ein Mahnbescheid auch als zugestellt, wenn er an die falsche Adresse geliefert wurde - was in diesem Fall tun?

Meine Forderung an Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim & Partner:

Rücknahme des Mahnbescheids/der entstandenen Kosten und umgehende Freigabe des Kontos

Firmen-Antwort ausstehend seit 16 Jahren, 31 Tagen und 22 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Beim zuständigen Amtsgericht die "Widereinsetzung in den bisherigen Stand " beantragen.

Bisher keine Reaktion seitens der Kanzlei - haben aber inzwischen Rat eingeholt - laut OLG Urteil haben Einschreiben-Einwurf (wahrscheinlich wurde dieses Vafahren der Zustellung gewählt) vor Gericht keine Beweiskraft. Per E-Mail und Einschreiben Rückschein wurde die Kanzlei zur Rückgängigmachung aufgefordert - weder Mahnbescheid noch Vollstreckungsbescheid sind mir bis heute zugegangen. Ein Gerichtsvollzieher ist ebenfalls an meiner früheren Adresse nicht erschienen - dort wohnen nach wie vor Angehörige.

Nach Erhalt der Ummeldebestätigung wurde der Vollstreckungsbescheid und die Kontensperre aufgehoben - Vergleich gefunden.