Alles reine Abzocke

Köln

Ja auch ich bin darauf reingefallen... zum Glück haben die keine Bankdaten von mir...

Jetzt bin auch ich schlauer, mal sehen wann die mich vor Gericht ziehen... mein Rechtsbeistand sagt, ich solle nicht mehr tun ( habe mehrmals gekündigt, daraufhin wurde die Mitgliedschaft bestätigt), werde nicht zahlen und lasse es darauf ankommen, sollen die mich verklagen.....

Meine Forderung an Medusa United:

Kündigung bestätigen und Zahlungsaufforderung einstellen, Account löschen

Firmen-Antwort ausstehend seit 16 Jahren, 22 Tagen und 21 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Ich habe keinerlei Reaktion der Firma erhalten.

Wendet Euch an Sat 1 akte 2010, oben ist der Link! Je mehr sich an die wenden, desto schneller unternehmen die was.

Also:
1. Nicht bezahlen und Geld rückbuchen.
2. E-Mails nicht lesen und sofort löschen.
3. An Sat 1 akte 2010 wenden!
4. Starfanzeige bei der Polizei bantragen!

Hier mal ein Link: www.sat1.de/ratgeber_magazine/akte/kontakt/42781/

Leider keine Kontaktaufnahme/Stellungnahme der Firma....

Informiert eure Verwandten, Bekannten und Freunde und all diejenigen, die ihr kennt, keine persönlichen Daten für Informationsdienste oder solche Plattformen. Wenn Ihr Browser hat, wie Mozilla Firefox z. B. ladet Euch das Add-On WOT runter, das euch hilft und warnt vor solchen fragwürdigen Seiten.

Wie mein Vorredner gesagt hat und den Link gesehen hat, wenn ihr vom Inkassounternehmen Post bekommen habt, benachrichtigt die Inkassokammer darüber, dass das namentliche Inkassounternehmen für solch eine Firma arbeitet.

Dazu fällt mir spontan folgendes ein:

Knebelvertrag
Als Knebelvertrag bezeichnet man umgangssprachlich ein Vertragswerk, das darauf abzielt, eine Vertragspartei möglichst langfristig in einem unausgewogenen Vertragsverhältnis festzuhalten. Meist wird das erreicht durch die Gestaltung von Kündigungsfristen oder -bedingungen, Ausnutzung von scheinbaren Vorteilen für die „geknebelte“ Partei

§ 138 bgb (Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher) (1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung stehen.

§ 119 (Anfechtbarkeit wegen Irrtums) (1) Wer bei Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtume war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, daß er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde. (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen wird.

§ 123 (Anfechtbarkeit wegen Täuschung und Drohung) (1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten. (2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen mußte. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen mußte.

Strafanzeige mitunter äußerst interessant unter:
§ 240 Strafgesetzbuch Nötigung unter Hinweis auf die Verweigerungen der §§ 119 (Anfechtbarkeit wegen Irrtums) und § 123 (Anfechtbarkeit wegen Täuschung und Drohung)
Sowie § 263 Betrug unter Hinweis auf ein offensichtlich gem. § 138 BGB (Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher)

Natürlich Abbuchungserlaubnis sofort widerrufen. Der Firma eine Frist von zehn Tagen setzen, um den sittenwidrigen Vertrag zu stornieren.

Nun ist es soweit:

"Sehr geehrter Herr L,

wir teilen Ihnen mit, dass wir die Forderungsakte zusammengestellt und an die Anwaltskanzlei versandt haben. Von dort aus wird nunmehr das gerichtliche Verfahren gegen Sie eingeleitet und
die Forderung mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzt. Die Einleitung des Gerichtsverfahrens steht also unmittelbar bevor!

Diese Maßnahme können Sie nur noch durch eine umgehende Zahlung i. H. v. EUR 109, 73 abwenden!

Mit freundlicher Empfehlung

Fairmount GmbH

Obermarkt 27
04720 Döbeln/Dresden

Telefon: 01805 05 16 65
Telefax: 01805 05 16 75

inkasso@fairmount. de

Bankverbindung:
Postbank AG
Kontonummer: xxx
Bankleitzahl: 70010080"

Na, da bin ich ja mal gespannt, wann es nun endlich losgeht und auch die anderen vier Aktenzeichen an die Anwaltskanzlei übergeben werden.

Medusa ist übrigens trotz Rückbuchung ruhig geblieben. Die haben das doch nicht etwa aufgegeben? :-)

Immer tapfer bleiben, ich zu meinem Teil unterstütze jegliche Aktion die gegen solche schwachsinnigen Firmen gehen. je mehr Leute ich wehren desto eher gehn solche Leute mal was ordentliches arbeiten anstatt die leute auf faule Weise zu belästigen.