Nötigung gemäß § 240 StGB Az. 140 Js 18672/10 STA Bremen

Bremen

Über Jahre war meine Frau bei der GE Money Bank Kundin, welche ja von der Santander Mitte des Jahres 2009 übernommen wurde. Nun bestand ein Kreditvertrag und der von der Santander zu den gleichen Konditionen übernommen werden würde.

Kaum war die GE Bank aus dem Geschäft rief unter "Anonym" die Santander Bank Bremen an. Meine Frau möchte doch bitte mal dringend rückrufen. Mit dem Anruf wurde ihr dann mitgeteilt, dass sie doch mal schnellstens vorbei schauen möchte und ihre Einkommensunterlagen mitzubringen habe.

Bei diesem Gespräch wurde ihr dann nahe gelegt, sie müsse eine neueren und höheren Kreditvertrag abschließen, da der bestehende GE Money Kreditvertrag nicht mehr weitergeführt werden könne. So genötigt und eingeschüchtert unterschrieb zunächst meine Frau den neuen Kreditvertrag.

Aber es gibt ja ein Widerrufsrecht und trotz dieses fristgerechten Widerrufs weigert sich die Santander Consumer Bank den alten Vertragszustand wieder herzustellen. Nach über monatelangen Schriftverkehr blieb dann nur noch der Weg der Strafanzeige.

Sollten gleichfalls ehemalige GE Money Bank Kunden zu höheren Kreditverträgen genötigt worden sein, so können sie ihrem Anwalt das Aktenzeichen der Santander Consumer Bank von der STA Bremen mitteilen.

Übrigens, der Justizsenator der Hansestadt Bremen, Herr Martin G., ist heute schriftlich aufgefordert worden, seinen in der Sache lapatutti arbeitenden Staatsanwälten mehr Drive zu verschaffen.

Meine Forderung an Santander Bank:

Stellungnahme

Firmen-Antwort ausstehend seit 16 Jahren, 12 Tagen und 22 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Drive bei uns Beamten. Wir lachen darüber. Wir üben nur hoheitliche Aufgaben aus, und das sorgfältig. Da wird uns keiner drängen.

@Staatsbürger: In diesem Falle sehr wohl, da "und das" rückbezüglich ist!

Sie erwähnen mit keinem Satz, wie denn die Nötigung aussah. Wurde ihr eine Pistole auf die Brust gesetzt, wurden ihr Schläge angedroht, oder was? Kein Mensch kann gezwungen werden, einen Vertrag zu unterschreiben, und wer sich so leicht "überreden" lässt, wie Ihre Frau, sollte besser gar nicht mit solchen Sachen konfrontiert werden.
In diesem Fall leider zu spät. Sehen Sie es als Lehrgeld an.

@Konrad
Wird der Nebensatz jetzt doch vom Hauptsatz durch Komma getrennt?

@reclaboxler2418675 Man muss keinem Menschen eine Pistole auf die Brust setzen oder mit dem Messer bedrohen, um ihn zu nötigen. Man kann auch mit einem anderen Übel drohen, wie z. B. Kontokündigung oder sonstigen üblen Dingen.

Wenn Sie den Kommentar richtig gelesen hätten, wäre Ihnen u. a. aufgefallen, dass der neue Kreditvertrag fristgerecht widerrufen wurde. Ergebnis, nur der alte Kreditvertrag hat rechtliche Gültigkeit und zu dem wollte die Bank ja nicht zurückkehren, so wie es hier geschildert wurde.

@Ein Staatsbürger Der Beschwerdeführer beruft sich auf den §240 StGB. Da heisst es: www.dejure.org/gesetze/StGB/240.html § 240Nötigung (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt, 2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder 3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

Da steht nichts von anderen Dingen. Widerrufen kann er den neuen Vertrag ja, aber in den alten Vertrag kann er nicht zurück, da der ehemalige Darlehensgeber nicht mehr existiert.
Also wäre der Widerruf anerkannt worden, aber dann hätte er/sie seinen Darlehensbetrag unverzüglich zurückzahlen müssen, was er/sie aus welchen Gründen auch immer nicht getan hat.
Dumm gelaufen, aber rechtskonform.

@ReclaBoxler 1404951 Noch ein Schlauberger!

1. Die STA Bremen hat ein Ermittlungsverfahren eröffnet, also gibt es einen hinreichenden Anfangsverdacht.

2. So, wie der Sachverhalt geschildert wurde, hatte die Santander Bank den bisherige Vertragsgegenstand von der GE Money Bank nicht abgelehnt.

3. Es sieht so aus, dass es im neuen Kreditvertrag ein Widerrufsrecht gab und welches wohl in Anspruch genommen wurde. Damit gilt der alte Kreditvertrag. Die Santander Bank hätte ja die Kundenübernahme mit den bestehenden Veträgen ablehnen können. Wer Kredite auf diese Art und Weise verkauft oder verkaufen muß, läßt tief in seine Geschäftspolitik blicken.

So, mehr wissen wir nicht und dass die Bank sich trotz Aufforderung hier nicht äußert, da scheint viel mehr im Argen zu liegen, als hier bekannt ist.

@Ein Staatsbürger

zu 1
Ich möchte drauf schwören, dass dieses Verfahren eingestellt wird.

zu 2
Wird unter Punkt 3 erklärt.

zu 3
Natürlich gab es im neuen Vertrag ein Widerrufsrecht, aber nicht zur Rückkehr in den alten Vertrag, sondern mit der Folge, dass die Schuldsumme sofort fällig wird. Wenn es etwas nicht mehr gibt, dann kann man auch nicht mehr dorthin zurückkehren. >Sollte eigentlich logisch sein.
Der alte Vertrag wurde ja durch Abschluss des neuen beglichen, war somit bezahlt und zu den Akten gelegt. Es ist ein Ding der Unmöglichkeit in ein aufgelöstes Vertragsverhältnis zurückzukehren, wenn dann auch noch der ehemalige Vertragspartner (GE Money Bank) nicht mehr existiert.
Ich sag´s nochmal: Dumm gelaufen, aber nichts dran zu ändern.

@reclaboxler 4429875

Ich bin kein Freund der Spekulationen, für mich zählen nur reelle Fakten.

zu 1) Hätte schon längst passieren können - ist aber nicht, sonst gäbe es hier schon eine Antwort darauf.

zu 3) Natürlich muss der Kredit zurückbezahlt werden, aber dann nicht an die Santander, denn die hat ja nach Ihrer Darstellung und Meinung den Kredit nicht ausgereicht.

Wo kommen wir da hin, wenn eine Bank Ihre Kunden zu höheren Kreditabschlüssen mit höheren Zinsen und Kosten straffrei nötigen darf? Das wäre dann für unsere Banken ein Supergeschäft.

Beispiel: Was würden Sie tun, wenn Ihre Bank jetzt zu Ihnen sagen würde, also wir erhöhen den Kredit um 5.000 EUR, mit 1.200 EUR Kosten obendrauf und Ratenerhöhung auf 600 Eur pro Monat? Wenn Sie jetzt nicht unterschreiben, kündigen wir die Geschäftsverbindung. Sie aber selbst wissen, dass Sie das mit Ihrem Einkommen nicht leisten können. Würden Sie dann immer noch für sich selbst sagen, dumm gelaufen?

Die gesamte Beschwerde klingt nicht sehr glaubwürdig. Das ist eine Riesenbank und bestimmt nicht auf Erpressung und Nötigung spezialisiert.

Anscheinend war jemand mit seinen eigenen Finanzverhältnissen überfordert.

Hier kann man ja fast beim Lesen auf den Gedanken kommen, dass die Santander Consumer Bank selbst Kommentare verfasst, um abzuwiegeln oder herunterzuspielen. Beschwerden anderer Kunden sind ja hier wohl zu Hauf vorhanden. Leider vermisse ich dazu die Stellungnahme dieser Bank.

Es gibt ein Ermittlungsverfahren und das ist ja wohl zunächst Beweis genug. Eine Bank war im Jahre 1998 fähig genug, zwei getürkte Finanzierungsbestätigungen über DM 6.65 Mio. für ein hochinnovatives Umwelt-Industrieprojekt auszustellen. Mit diesen Dokumenten wurden Gläubiger um Hunderttausende betrogen. Die Staatsanwaltschaft Erfurt, der Landtag Thüringen und auch der Bundestag fanden diese strafbare Handlung gesetzlich völlig in Ordnung.

Anfrage von Reclabox - meine Antwort, die Angelegenheit ist noch nicht gelöst.

Ich hatte bei der GE einen Kredit aufnehmen müssen, weil ich meine Investition in eine patantierte und hochinnovative Umwelttechnologie habe unerwartet schützen müssen. Diese Umwelttechnologie war 1998 zum Innovationspreis der Deutschen Wirtschaft durch VW vorgeschlagen worden, konnte aber wegen verspäteter Einreichung nicht mehr berücksichtigt werden.

Die STA Bremen muss im Zusammenhang mit dieser Sache auch gegen ein Finanzamt aus Nds. ermitteln, welches mir durch Beiheilfe zur Steuerhinterziehung und Strafvereitlung schwerste finanzielle Schäden zugefügt hat. Auch der deutsche Steuerzahler ist davon in höchstem Maße betroffen, da ihm durch eine uneidliche Falschaussage eines Steuerfahndungsbeamten und ein Entzug der Unternehmereigenschaft ein dreistelliger Steuermillionenbetrag in den vergangenen zehn Jahren entgangen sein dürfte.
Ein US-Börsenunternehmen hatte im Jahre 2008 (Magnum D 'Or Recources Inc.) öffentlich und lügnerisch an der Wallstreet angekündigt, exclusive Lizenzen dieser einmaligen Umwelttechnologie zu besitzen und innerhalb von nur sieben Monaten Geschäftsaufträge von 240 Millionen Dollar dadurch erhalten. Nachzulesen u. a. im Wallstreet Online Journal und den Finanznachrichten vom 30. Januar 2008 und 23. März 2008.

Was mir beim Lesen und Beobachten dieser Beschwerde aufgefallen ist, dass sobald sich der Bankschalter der benannten Bank öffnet, diese Beschwerde pro Stunde bis zur viermal heruntergevotet wurde. Ist doch irgenwie geil, liebe Leser der Reclabox.

Der Straftatbestand der Nötigung reichte ja noch nicht, nun gab es vor wenigen Tagen die Erweiterung gemäß § 187 StGB. Die Schufa schrieb schon einmal vor drei Jahren, dass die Vertragsbedingungen der Negativmeldung erfüllt sind. Über eineinhalb Jahre musste man sich durch die Schufa öffentlich miteinhergehender Kreditschädigung verleumden lassen, bis endlich per Gericht festgestellt wurde, dass der damalige Vertragspartner der Schufa gelogen hatte. Diesmal gabs nach der ersten Ermahnung an die Schufa eins mit auf die Mütze.

Herr Senator für Justiz, was macht die STA Bremen in der Sache?

Sollten sich Kommentatoren beleidigend hier äußern, wie schon bei anderen Beschwerden gesehen, gibts ´ne Strafanzeige gemäß §186 StGB.

Huch, da bekomme ich es aber mit der Angst zu tun, wenn ich da lese, dass man angezeigt werden soll, wenn man beleidigend wird.
Na gut, dann wende ich mich einfach nur kopfschüttelnd ab und denke mir meinen Teil.
Nee, neee, Probleme haben die Leute.

@reclaboxler 6912326 Anstatt sich seinen Teil zu denken, wird auch noch geistige Dünnbrettbohrerei niedergeschrieben. Hier scheint es wohl, den Beschwerden die Sprache verschlagen zu haben. Endlich mal jemand, der sich nichts gefallen lässt.

Die Beschwerde ist von vorne bis hinten für Katz.
Wer glaubt eigentlich diese Schauergeschichten?

"Was nicht sein kann, dass nicht sein darf".

Wieder eine schöne Geschichte, die furchtbar klingt, aber leider werden die Tatsachen anscheinend vom Beschwerdeführer nach Gutdünken zurecht gerückt.
Grimms Märchen sind schöner.

Darf hier wirklich jeder solch undurchsichtige und unglaubwürdige Beschwerden veröffentlichen? Man sollte die Reclabox in "Märchenbox" umbenennen.