Mit Datum vom 19.12. 08 erhielt von der o. g. Firma ich ein Schreiben, das mich als neue Abonnentin der Zeitschrift Spiegel willkommen hieß.
Das Abo sollte über 14 Monate laufen, und ich sollte 28,00 € als "Dankeschön" auf mein Konto erhalten, sowie einen Reise-Rabattgutschein. Ich habe aber überhaupt kein Abo bestellt. Das Merkwürdigste ist, dass in dem Schreiben auch eine Kontonummer zur Anweisung der 28,00 € genannt wurde, das ich seit vielen Jahren schon garnicht mehr habe. Das Abo sollte sich immmer um ein Jahr verlängern, wenn ich es nicht 3 Monate vor Ablauf kündige. Und es gäbe kein Widerrufsrecht, da der von mir zu zahlende Betrag 200,00 € nicht übersteigt.
Ich habe dann schriftlich und fernmündlich mitgeteilt, dass mir von einem Aboauftrag meinerseits nichts bekannt ist und den Nachweis verlangt. Daraufhin wurde der Auftrag storniert (sonst hätte ich auch noch weitere Schritte unternommen).
Meine Forderung an Sven Goos Verlagswerbung & Promotion:
Es ist keine weitere Forderung notwendig.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Schön, Frau Nikolaus! Und jetzt? Das ist ja eigentlich keine Beschwerde, sondern eine Information, da die Sache erledigt ist. Ich sehe diese Plattform als Beschwerde-Forum an. Hier kann und soll man seinen Frust bei persönlich entstandenen Schäden direkt an die Verursacher/Hersteller/Firmen mit der Aufforderung zur Klärung weitergeben. Wenn Sie keine Forderungen haben (kann ich ja verstehen, weil die Sache erledigt ist), macht Ihre "Beschwerde" meiner Meinung nach an dieser Stelle wenig Sinn, nicht war?
ich finde die Beschwerde mehr als berechtigt. Es geht schließlich darum, wie besagte Firma an diese Daten kommt und es beinahe schafft, gegen den Willen von Frau Nikolaus ein Abo inkl. dazugehöriger Abbuchung unterzujubeln? Worüber soll man sich denn bitte beschweren, wenn nicht über so viel Dreistigkeit?
Natürlich hat die Geschichte Info-Wert, das streite ich nicht ab. Man hätte z. B. folgende Forderung stellen können: "Ich verlange Aufklärung, wie der Laden an meine Daten gekommen ist!" Diese Art von Frage hätte mich dann von dieser Beschwerde überzeugt! Nur so macht man doch Druck, um diese Übeltäter in Schach zu halten oder ihnen eventuell ihr Handwerk zu legen!
Hallo Ina, zufällig kenne ich dir Firma. Und ich kann Ihnen sagen das diese Firma sauber und ordentlich arbeitet. Es ist fakt das leute angerufen werden auf grund einer Verlosung, wo Sie dann auch teilgenommen haben. Als nächstes ist es so das nach dem Verkaufsgespräch ein zweiter Anruf erfolgt. Wo dies nochmal erklärt wird. Und dieses gespräch wird aufgezeichnet. Von daher wäre ich bei solchen äusserungen recht still. Da es sonst eine verläugnungsklage geben kann. Sein Sie doch froh, das die Firma so kulant ist und Sie aus Ihrer zusage hat rausgelassen.
An den unbekannten Verfasser, der Hinweis mit der Verleumnungsklage ist ja wohl die Höhe. Ich habe gerade heute so ein Abo-Schreiben bekommen mit meinen Kontodaten und ich habe kein Abo bestellt. Wohl erinnere ich mich an einen Anruf einer solchen Firma, auch wurde ein Reiseguteschein etc. versprochen und einmal Echo der rau, Spielgel etc. erwähnt. Ich habe mich mit meinen Äußerungen sehr zurückgehalten am Telefon. Sollte dieses Abo nicht unverzüglich storniert werden, werde ich eine Anzeige erstatten wrgen Missbrauch von Kontodaten und allem, was mir sonst noch so einfällt. Ich kann nur eindrücklich warenen vor Sven Goos Verlagswerbung. Kerstin
An Unbekannt,wenn die Firma doch so sauber ist,wie Sie sagen,warum Unbekannt?,warum outen Sie sich nicht? Sie kennen zufällig diese Firma,glaube ich gerne,da Sie durch Abzocke dort Ihr Geld ergaunern. Verleumdungsklage?Wo leben Sie?,wir auf dem Planet Erde. Liebe Kerstin,diese Gauner haben gegen dich nichts in der Hand,ich würde es einfach ignorieren. Wünsche dir ein Schönes Wochenende. Liebe Grüße Klaus
Hallo Kerstin, wieso Stornieren Sie dieses Abo einfach nicht? Es ist ja ihr recht dieses inerhalb von 14 Tagen zu wiederrufen. An Klaus, Also wenn die Firma die gespräche aufzeichnet und dort zu erkennen ist das Sie eingewilligt hat. Kann es durchaus zur einer verleugnungsklage kommen. Weil dort definitiv beweise vorhanden sind durch die aufzeichnung das die Dame eingewillig hat. Aber desweiteren Stornieren Sie diesen Auftrag einfach und gut ist. Passieren kann Ihnen dadurch garnichts. Weil die Firma die Stornieren aktzeptieren muss.
Hallo zusammen, ichh finde es recht spannend, was hier so geschrieben wird. Auch ich habe ein solches Schreiben von oben genannter Firma erhalten für eine Zeitung, die definitiv von meiner Frau abgelehnt wurde. Es gab 2Anrufe mit den Hinweis auf die Teilnahme einer Verlosung und es solle auch nichts verkauft werden. Trotzdem hat die Firma die Frechheit besessen ein Abonnent zu erstellen mit Kontodaten, die nicht am Telefon oder in einer Verlosung genannt wurden. Am besten ist jedoch die Widerrufsbelehrung auf dem Schreiben: Gemäß §505 I Satz 2,3, §491 II Nr.1 BGB besteht bei Fernabsatzverträgen kein Widerrufsrecht, da der bis zum frühstmöglichen Kündigungszeitpunkt vom Verbraucher zu zahlender Betrag 200,00Euro nicht übersteigt. Ich werde per Rechtsanwalt prüfen lassen ob es eine Möglichkeit gibt zu erfahren woher die Firma die Daten hat und wenn nötig rechtliche Schritte einleiten. Denn ich sehe es nicht ein einen angeblichen Vertrag zu stornieren, den ich nicht abgeschlossen habe.
hallo habe einem zeitungsabo zugestimmt, aber es mir mittlerweile anders überlegt habe ich ein 14tägiges kündigunsrecht trotz keinem wederrufsrecht
Mann, ganz einfach, nicht bezahlen. Die drohen dann sofort mit allem möglichen, aber selbst ein Mahnbescheid kostet schon 100 €, die die dann schlechtem Geld hinterherwerfen würden. Ganz einfach, der Streitwert ist doch viel zugering, um diesen gerichtlich geltend zu machen. Bis zum Mahnbeseid warten, das ist schon mal legetim. Und dann einen Widerspruch einlegen. Wollen die dann gerichtlich auf den Widerspruch reagieren, müssen erstmal Gerichtskosten Vorschuß geleistet werden - von denen aber. Schnapp ist die Falle zu und Ruhe.
Wird dann in einer schriftlichen Vorverhandlung aufgedeckt, wie die Forderung des Gläubigers zustande gekommen ist, dann lächeln die Richter schon nur noch. Also, dann ende.
Einen schönen Text an die Firma Schönau und Partner oder Marco Winter und mit gleicher Post an Franz Dorschner und die PVZ Stockelsdorf und zu guter letzt an die Arbeitsgemeinschaft für Abonenntenwerber, also fünf Schreiben mit gleichem Wortlaut 2,75 € investieren und der Spuk hat sofort ein Ende.
Das mit der Anzeige kann mann knicken, eil die Systen so gut sind, dass zumindestens der 1. Beitrag gezahlt wird oder ein getrürkter Auftrag kommt, für die Leute die man Meckerer nennt, ansonst gilt der Vertrag meist nur für nen dummen Interneteintrag und die Gebühr gilt als verdient, wenn der Interneteintrag geschaltet hat.
Alles Palleti.