Die AGB dieser "Firma" sind, bzw. waren, zu dem Zeitpunkt, als ich mich da angemeldet habe, nicht einwandfrei.

Ich habe mein Konto für diese Lastschrift sperren lassen bzw. ein neues Konto aufgemacht. Klagen werden die niemals, dazu gehört erst einmal ein Mahnverfahren (gelber Brief) mit der Möglichkeit Widerspruch einzulegen.

Der einfachste Grund, warum nie ein Anspruch bestand, ist die Tatsache, dass die Form der Kündigung vorgeschrieben wird. Das allein reicht, damit die Widerspruchsfrist erst gar nicht angefangen hat, zu laufen.

Weiterhin steht es dem Betreiber an, nachzuweisen, dass tatsächlich Leistungen in Anspruch genommen wurden, die über den Zeitraum des Testabos eine Verlägerung rechtfertigen. Meines Wissens wurde auch nicht darauf hingewiesen bzw. erwähnt, dass eine automatische Verlängerung eintritt, wenn man innerhalb des Erstzeirtaums nicht kündigt.

Also: NIX TUN, NICHT panisch werden und einfach abwarten. Könnte sein, dass die nächsten Forderungen dieser "Firma" aus der JVA verschickt werden.

Meine Forderung an Medusa United Media:

Stellungnahme

Firmen-Antwort ausstehend seit 16 Jahren, 5 Tagen und 21 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Und, wem erzählst Du damit was Neues? Ich würde es allerdings leicht beschränkt finden, wegen dem Verein mein Konto zu ändern. Die Forderung ist auch unangebracht.
Die richtige Forderung müsste so lauten: Stoppt die Leichtgläubigkeit der hirnlos-Klicker.
Internetführerscheinpflicht für alle!

Das stand auch damals schon in den AGB's, dass sich das Abo automatisch verlängert, nur waren die Leute damals wie heute einfach zu faul zum Lesen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Liste mit Websites veröffentlicht, auf denen Abo-Fallen lauern. Zu jeder dieser dubiosen Webadressen steht auch gleich eine Postanschrift, bei der man sich beschweren kann.
Zu jeder Webadresse wird die postalische Adresse des Betreibers und vor allem die Anschrift des Kreditinstituts genannt, bei dem die Betreiber der beanstandeten Website ihr Bankkonto unterhalten. An die Bankanschrift können Sie einen Beschwerdebrief adressieren. Einige Konten wurden offensichtlich bereits von der jeweiligen Bank gesperrt. Zu einigen Webadressen wird auch explizit der Beanstandungsgrund und das Inkassobüro genannt

Nachzulesen hier: http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteTelekommunikation/AbofallenUebersicht.htm